Die Grünen wollen mit einem erneuerten EEWärmeG auch auf den privaten Gebäudebestand einwirken. Das bisherige Gesetz, das seit 2009 gilt, sieht dies nur für öffentliche Bauten vor. Die Kompetenz für weitere Regelungen wurden vom Bund auf die Länder übertragen. Lediglich Baden-Württemberg hat dies jedoch umgesetzt, und zwar mit dem EWärmeG von 2010.
Am 17. Februar 2016 nun wird es im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Bundestages eine öffentliche Anhörung zu diesen Plänen geben. Ähnlich wie in Baden-Württemberg wollen die Grünen, dass Eigentümer von Gebäuden beim Austausch oder dem nachträglichen Einbau einer Heizungsanlage mindestens 15 % des jährlichen Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken haben oder den Wärmeenergiebedarf um 15 Prozent reduzieren müssen.
Als Ersatzmaßnahmen werden immerhin der Anschluss an ein Wärmenetz, die Nutzung von KWK oder, ebenfalls von Baden-Württemberg übernommen, ein Sanierungsfahrplan gelten.
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