Voaussetzung für energieeffiziente und automatisierte Haustechniksteuerung: intelligente Verbrauchszähler. Foto: pixabay

Digi­ta­li­sie­rungs­gesetz zur Ener­gie­wende: Haushalte fein raus

von | 19. Februar 2016

Im vorgestern vorge­legten Entwurf des Gesetzes zur Digi­ta­li­sierung der Ener­gie­wende bleibt die 600-​kWh-​Grenze erhalten. Das bedeutet, dass alle Haushalte, die weniger als 6000 kWh Strom im Jahr verbrauchen, von der Einbau­pflicht eines Smart Meters verschont bleiben. Das dürfte der deutlich über­wie­gende Anteil aller Haushalte in Deutschland sein.

Nach Angaben des BDEW verbraucht ein mittlerer Haushalt in Deutschland zwischen 3.100 und 3.200 kWh im Jahr. Selbst 5‑Eprosnen-​haushalte kommen gerade mal auf 5.400 kWh. Für die wenigen verblei­benden Haushalte werden Unkosten in Höhe von 100 Euro benannt. (Ein Beitrag über den Zusam­menhang zwischen Smart Home und Speichern in Einfa­mi­li­en­häusern findet sich bei meinem Ener­gie­b­log­ger­kol­legen Thorsten Zoerner vom Blog Strom­haltig). Damit bleibt das Gesetz vor allem ein Instrument, um bei Industrie und Gewerbe die Ener­gie­ein­sparung via Digi­ta­li­sierung voranzutreiben.

BSI legt fest, was ein Smart Meter ist

Das Gesetz legt fest, welche Systeme zuge­lassen sind. Generell müssen sie die Anfor­de­rungen des Bundes­amtes für Sicherheit in der Infor­ma­ti­ons­technik (BSI) erfüllen und ein Güte­siegel erhalten. Es muss die zuver­lässige Erhebung, Verar­beitung, Über­mittlung, Proto­kol­lierung, Spei­cherung und Löschung von aus Mess­ein­rich­tungen stam­menden Mess­werten gewährleisten.
Verbraucher sollen zum Beispiel Infor­ma­tionen über den tatsäch­lichen Ener­gie­ver­brauch sowie Infor­ma­tionen über die tatsäch­liche Nutzungszeit erhalten. Zu den Voraus­set­zungen für intel­li­gente Mess­systeme gehört auch die Gewähr­leistung einer sicheren Verbindung in Kommu­ni­ka­ti­ons­netze. Damit könnten etwa die Grenzen für den maximalen Eigen­strom­ver­brauch für das Smart-​Meter-​Gateway einge­halten werden.

Bundesrat gegen Bundesregierung

Die Grenzen für den maximalen Eigen­strom­ver­brauch werden von der Bundes­netz­agentur fest­gelegt. Der Bundesrat begrüßt die Flexi­bi­li­sierung des Gesamt­systems und die Parti­zi­pa­ti­ons­chancen der Bürger an der Ener­gie­wende. Worin diese aller­dings liegen soll, bleibt schlei­erhaft, da sich ja kaum jemand einen Smart Meter einbauen wird, der es nicht muss. Aller­dings will die Länder­kammer für die Endkunden last­fle­xible Tarife. Diese wurden ind en letzten Jahren vond en Stadt­werken für private Kunden stark zurück­ge­fahren. Im Gegensatz zur Bundes­re­gierung hat der Bundesrat aller­dings auch generell verlangt, das der Einbau frei­willig bleiben sollte. Das wurde von der Bundes­re­gierung zurückgewiesen.

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

5 Kommentare

  1. Rainer

    Nun ja ich bin schon „stolzer Besitzer” eines sog. „Smart­meters” tatsächlich zwei von den Dingern mit zusammen 5 Anzeigen. 

    Leider muss ich die Dinger noch immer „händisch” ablesen – nix übers Internet oder wenigstens übers heimische Netzwerk (was mir völlig genügen würde).

    Warum – weil sich wie o. beschrieben keiner VORHER Gedanken darüber gemacht hat, wie diese Pflicht­messtellen irgendwie einge­bunden werden sollen – seit dem nunmehr 5. Jahr melde ich meine Daten per E‑Mail an meinen Netz­be­treiber /​EVU, der sie dann nun zum 5. mal falsch in die notwen­digen berech­nungen einträgt.

    Ob bei soviel Unver­mögen ein Netzwerk das Richtig sein wird, ich habe da so meine Zweifel…

    • Frank Urbansky

      Na da hat sich die Digi­ta­li­sierung ja irgendwie voll gelohnt 🙂

  2. jogi54

    Solange an die Kommu­ni­kation von Smart Metern die selben Sicher­heits­an­for­de­rungen gestellt werden, wie z.B. bei den Signalen für die Sekun­där­re­gelung von Kraft­werken, hätte ich da kein Problem.

    Dort werden die Fern­wirk­pro­to­kolle IEC 608705101 für die serielle Über­tragung oder ge­mäß IEC 608705104 für die TCP/​IP basierte Kommu­ni­kation eingesetzt.

    Die 104er Verbin­dungen sind Punkt zu Punkt – VNP-​Verbindungen. Am Übergang zum Kraftwerk, ist ein Proto­koll­um­setzer 104 /​101 und ein 101er Modul setzt auf Binär- und Analog­si­gnale um. Um wieder in die digitale Welt zu kommen, geht der ganze Weg dann rückwärts analog/​binär nach 101 und 101/​104 und dann wiederum per VPN auf redun­dante virtuelle Server, die ausschließlich für diese Kommu­ni­kation instal­liert und betrieben werden. Relativ zum Leit­system sind diese Server passive Clients, das Leit­system holt sich die Befehle ab und schickt „per push” die Infos Richtung ÜNB. Das komplette System ist voll­ständig redundant aufgebaut und wird an mehreren Stellen auf Daten­in­te­grität der beiden redun­dante Strecken überwacht…
    Nebenbei – die ÜNB unter­halten ein sogar physi­ka­lisch gänzliche getrenntes Lichtwellenleiter-​Netz von allen anderen digitalen Netzen. Eigene LWL Verbin­dungen auf eigenen, räumlich von allen anderen LWL Netzen unab­hän­gigen Trassen.

    Wenn also die Sicherheit jedes Einzelnen genauso geschützt wird, wie es in der Ener­gie­ver­sorgung üblich ist, dann habe ich absolut nichts gegen smart metering, smart grid etc. 

    LG jogi

    • Frank Urbansky

      Inter­essant, das würde ich bei Gele­genheit gern vertiefen, weil das ein Terrain ist, wo ich 0 Ahnung habe.

  3. Martin

    Gott sei Dank !!!

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