Rauchmelder sind für die gewerbliche Wohnungswirtschaft Pflicht. Ihr Einsatz ist sinnvoll, weil mit wenig Aufwand Leben geschützt werden kann. Doch Rauchmelder ist nicht gleich Rauchmelder. Und sie können mitunter auch deutlich mehr, als nur vor den Gefahren eines Brandes zu warnen.
Wohnungsbrände fordern immer wieder Todesopfer – etwa 350 sind es hierzulande jedes Jahr. Das Gros von ihnen, etwa 95 Prozent, stirbt dabei nicht durch den direkten Kontakt mit den Flammen, sondern durch Rauchvergiftung. Diese Erkenntnis führte schon vor 15 Jahren in der Politik zu einem Umdenken. Damals begannen die ersten Bundesländer, in ihren Landesbauordnungen (LBO) Rauchwarnmelder in der gewerblichen Wohnungswirtschaft vorzuschreiben. Inzwischen ist dies in allen Bundesländern Pflicht. …
Zu den Aufgaben, die ein Rauchmelder abdecken muss, gehört die flächendeckende Alarmierung in mehrstöckigen Häusern, die Warnung in einzelnen Wohnungen, aber auch die Alarmierung bei Brandentstehung im gemeinsamen Treppenhaus.
Handwerk gut ausgelastet
Die Umrüstung kann für ein Wohnungsunternehmen eine gewaltige Herausforderung sein. In der Regel sollte die Ausstattung mit Rauchmeldern innerhalb von drei Jahren abgeschlossen sein. Da das Handwerk derzeit mehr als genug zu tun hat, wäre hier schon ein Engpass zu benennen. Zudem ist der finanzielle Aufwand nicht gerade gering. Deswegen kann die Installation der Rauchmelder auch finanziert oder über ein Contracting gelöst werden. …
Manche Wohnungsunternehmen arbeiten deshalb auch mit Messdienstleistern zusammen, die über das nötige Know-how verfügen und etwa bei einem anstehenden Zählerwechsel auch die Installation der Rauchmelder mit übernehmen könnten. …
Geschrieben für Die Wohnungswirtschaft. Der vollständige Beitrag erschien in der Nummer 11/2018. Zum Abonnement der Zeitschrift Die Wohnungswirtschaft geht es hier.
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