Die verschiedenen Label für Heizgeräte. Quelle: Europäische Kommission

Label für Heiz­geräte: Hilfe gegen den Sanierungsstau?

von | 15. Juni 2015

Ab kommenden Jahr werden in Deutschland die ersten Heiz­geräte gelabelt. Sie erhalten bezogen auf ihre Ener­gie­ef­fi­zienz eine Einordnung, wie dies bereits von Kühl­schränken und Wasch­ma­schinen bekannt ist. Seit September 2013 fordert dies eine EU-​Richtlinie, die hier­zu­lande durch eine abmil­dernde Über­gangs­frist erst ab 26. September 2015 Realität wird. 

Labeling für Altanlagen

Ursprünglich nur für Neuan­lagen gedacht, plant die Bundes­re­gierung, das Labeling auch auf Altanlagen auszu­dehnen. Betroffen sind zuerst alle Heiz­geräte, die älter als 15 Jahre alt sind, aktuell also jene, die um 1998 instal­liert wurden. Das Labeling erfolgt durch Schorn­stein­feger, Heizungs­mon­teure oder zuge­lassene Ener­gie­be­rater, die gleich­zeitig über Ener­gie­ein­spa­rungen weiter­füh­renden Ener­gie­be­ra­tungs­an­ge­boten infor­mieren sollen. Die Bundes­re­gierung erhofft sich davon, so Thomas Hinsch vom Bundes­mi­nis­terium für Wirt­schaft und Energie bei den Berliner Ener­gie­tagen, für die Verbraucher einen Einstieg in die Energieberatung.

Folgendes wird gelten:

  • Label nur für Heiz­kessel, die älter als 15 Jahre sind.
  • Nur Anlagen bis 400 kW , also Einfa­mi­li­enhaus bis größere Mehrgeschosswohnungen
  • Warm­was­ser­be­reitung nur, wenn in Kombi­nation mit Heizung oder gas- bzw. ölbetrieben 
  • elek­trische Warm­was­ser­be­reitung wird nicht gelabelt

Der Ablauf

  • Effi­zi­enz­klasse wird auto­ma­tisch durch eine App bestimmt
  • Eine Messung an der Heizung entfällt
  • BDH stellt alle verfüg­baren Daten von Heizungs­mo­dellen zusammen
  • Bei Anlagen ohne verfügbare Daten wird über Stan­dard­werte aus EN-​Normen bestimmt
  • BMWi stellt dafür Software zur Verfügung
  • Labeling über 8 Jahre gestreckt, um Über­hitzung am Markt zu vermeiden
  • Akteure sollen zunächst die ältesten Anlagen und dann schritt­weise jüngere Jahrgänge von Anlagen labeln (s. oben)
  • Haus­ei­gen­tümer haben Labeln zu dulden, ihnen entstehen keine Kosten

Was bringt das Label im Bestand

Die Bundes­re­gierung erhofft sich beim Altanlagen-​Labeling einen deut­lichen Sprung bei der Sanie­rungsrate im Heizungs­keller. Die von der Regierung mit der Prognose beauf­tragten Frau­en­hofer ISI, Frau­en­hofer IFAM, Prognos und IFEU schätzend ie Möglich­keiten wie folgt ein:

  • Stei­gerung der Austauschrate von Heizungs­an­lagen um ca. 20% von 3,1%/a auf 3,7 %/​a
  • Bei 9,8 Mio. Öl- und Gasfeue­rungs­an­lagen vor 1998 von werden über einen Zeitraum von 8 Jahren jeweils gut 1,2 Mio/​a Anlagen gelabelt
  • Ener­gie­ein­sparung: 21,2 PJ Heiz­energie und 1,6 PJ Strom kumuliert von 2016 bis 2020 (EED-​Logik)
  • Trans­ak­ti­ons­kosten: 70 Mio. € (20162020)
  • Inves­ti­tionen bei EFH: 2,1 Mrd. € zzgl. Inves­ti­tionen bei MFH

Ob es dazu kommt, bleibt abzu­warten. Zwar fordert die EnEV ab Ende 2015 einen Zwangs­tausch von mehr als 30 Jahre alten Heiz­kesseln. Diese sind jedoch nur noch in geringer Zahl am Markt. Und der Ansatz, via Labeling und Ener­gie­be­ratung den Haus­ei­gen­tümer auf die Reise hin zur Heizungs­sa­nierung mitzu­nehmen, muss noch lange nicht aufgehen, da ein Großteil der gela­belten Geräte ja mit Sicherheit wenigstens das Label C bekommen wird. Und dann bleibt erst mal alles beim alten.

Was können Neu-​Anlagen erreichen?

Welches Neu-​Gerät kann nun welche Stufe erreichen? Das begehrte A++ steht im Prinzip nur Wärme­pumpen und Block­heiz­kraft­werken offen, in einigen Fällen auch reinen Holz­hei­zungen. Dies rührt vor allem vom poli­ti­schen Willen, Heizungen, die erneu­erbare Energien nutzen, zu bevor­zugen. Selbst neue Öl- und Gashei­zungen können deswegen maximal A, in der Regel eher B erreichen. Ein A oder mehr wäre hier nur bei einer Kombi­nation mit Solar­thermie möglich. Ab 2019 trifft es die auf Öl und Gas spezia­li­sierten Kessel­bauer noch härter: Denn dann sind nur noch Brenn­wert­kessel in der Lage, das Labeling zu erfüllen. Die nach wie vor beliebten Niedertemperatur-​Geräte, die das Gros des Absatzes bilden, sind dann in der EU quasi unverkäuflich.

Keine Kosten-​Aussage

Ein weiterer Fakt ruft bei Fach­leuten Kritik hervor. Im Gegensatz zu Kühl­schränken, die tatsächlich nach Ener­gie­ef­fi­zienz gelabelt werden, sagt das Label für die Heiz­kessel nichts darüber aus, inwieweit diese tatsächlich Kosten sparen helfen, sondern es fußt auf dem jahres­zeitlich bedingten Raumheizungs-​Energieeffizienz oder der Warmwasserbereitungs-​Energieeffizienz. Diese errechnen sich aus der vom Heiz­kessel erzeugten Energie für Raum­heizung und Warm­was­ser­be­reitung sowie dem jähr­lichen Ener­gie­ver­brauch, der sich durch die Erzeugung der benö­tigten Wärme­en­ergie ergibt. Der Haupt­faktor für die Heizungs­kosten also, der Brennstoff,wird dabei überhaupt nicht berücksichtigt.

Eine gute Übersicht, was das Label beinhalten muss, findet sich auf energynet​.de.

Vorschaubild: Die verschie­denen Label für Heiz­geräte. Quelle: Euro­päische Kommission

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

2 Kommentare

  1. Frank Urbansky

    Ja, das ist ein Teil des NAPE, der umgesetzt wird. Wie geschrieben, betrifft es aber immer nur Heizungen, die älter als 15 Jahre sind, mit Stand 2015 also die, die vor 2000 eingebaut worden sind usw. Insbe­sondere die Schorn­stein­feger sollen dies nach und nach umsetzen.

  2. Andreas Kühl

    Die Einführung des Labels für Altanlagen war mir neu, ich kenne nur das Label für neue Anlagen ab 26.09.2015.

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