Kleine KWK-Lösungen, wie hier ein gasbetriebenes Blockheizkraftwerk im Wohnungsbereich, werden in Zukunft nun doch gefördert. Foto: Urbansky

Branche zur KWK-​Novelle: Gleiche Förderung für alle

von | 7. September 2015

Bis heute hatte die Branche Zeit für eine Stel­lung­nahme zur Novelle des KWK-​Gesetzes. Nachdem schon im Vorfeld viel Unzu­frie­denheit gerade seitens der unab­hän­gigen Anla­gen­be­treiber und der Vertreter Erneu­er­baren Energien geäußert wurde, kommt es nun konkreter.

Der Bran­chen­verband B.KWK fordert das folgende:

  • 25 % Ausbauziel für Strom­erzeugung aus KWK unver­ändert beibehalten
  • Neubau, Moder­ni­sierung und Nach­rüstung von KWK-​Anlagen in allen Größen­klassen fördern
  • Keine wett­be­werb­liche Diskri­mi­nierung durch Wegfall des Zuschlags für eigen­ge­nutzten KWK-Strom
  • Temporäre Maßnahmen zum Bestands­erhalt aller exis­tenz­be­drohten KWK-Anlagen 
  • Schaffung von lang­fris­tiger Planungs­si­cherheit für den Betrieb von KWK-Anlagen
  • Keine neuen Markt­bar­rieren durch über­zogene Anfor­de­rungen an Messung
  • Einsatz erneu­er­barer Gase in KWK

Gerade der dritte Punkt, der drohende Wegfall der Fördrung bei Eigen­ver­brauch des Stroms, gefährdet die Ener­gie­wende in Bürgerhand, da es vorangig diese kleinen und selbst­nut­zenden Einheiten sind, die von Bürgern direkt betrieben werden und nicht von Unternehmen.

Die Verbände ASUE, Bund der Ener­gie­ver­braucher und BHKW-​Forum haben eine gemeinsname Stel­lung­nahme verfasst. Darin beklagen sie die Bevor­zugung der Groß­kraft­werke und die Benach­tei­ligung effi­zi­enter, moderner Tech­no­logien wie Brenn­stoff­zellen, Nano- sowie Mikro-​BHKW. Insbe­sondere die kleinen KWK-​Lösungen bis 50 kW Nenn­leistung würden benach­teiligt. Dazu stellen die Verbände folgende Rechnung an:

Zwar hat das BMWi neben der Verkürzung von 10 Jahren auf 45.000 Stunden auch eine Anhebung der Vergütung von derzeit 5,41 Cent auf 8 Cent je Kilo­watt­stunde geplant, dies gilt aber nur für einge­speisten Strom. Selbst verbrauchter Strom soll hingegen nur noch mit 4 Cent je kWh gefördert werden. Während dies bei Anlagen mit 50 kW mögli­cher­weise sogar sach­ge­recht sein könnte, werden damit ande­rer­seits ganz­jährig durch­gehend arbei­tende Brenn­stoff­zellen mit nur 1 kW Leistung um gut 50 Prozent ihres bishe­rigen Förder­zeit­raums gebracht. 

Die drei Verbände schlagen daher vor, Mini-​BHKW bis 50 kW elek­tri­scher Leistung wie bisher einen KWK-​Zuschlag von 5,41 Cent je selbst verbrauchter Kilo­watt­stunde sowie zusätzlich die vom BMWi vorge­schlagene neue Vergütung von einge­speistem Strom in Höhe von 8 Cent je Kilo­watt­stunde zu zahlen. Und: Der KWK-​Zuschlag soll wie bisher über einen an der Lebens­dauer der strom­erzeu­genden Heizungen bemes­senen Zeitraum geleistet werden. Damit sei zu verhindern, dass neuwertige Heizungen schon nach wenigen Jahren verschrottet würden, nur weil der Zuschlags­zeitraum abge­laufen sei. 

Alle diese Vorschläge sind für sich genommen vernünftig und weisen in Richtung dezen­trale Ener­gie­wende. Aller­dings verkennen sie einen sich schon jetzt heraus kris­tal­li­sie­renden Wider­spruch: Sehr effi­ziente, weil gut gedämmte Wohnungen haben kaum Wärme­bedarf. KWK,auch dezen­trale, wird also besten­falls in einer Über­gangszeit eine Berech­tigung haben.

Vorschaubild: Kleine KWK-​Lösungen, wie hier ein gasbe­trie­benes Block­heiz­kraftwerk im Wohnungs­be­reich, werden in Zukunft nicht mehr so gut gefördert wie große KWK-​Anwendungen. Foto: Urbansky

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

1 Kommentar

  1. BHKW-Infothek

    Hallo Herr Urbansky, eine kleine Anmerkung zu Ihrem Schlusssatz: Ein dank guter Dämmung geringer Heiz­wär­me­bedarf ist optimal für einen ganz­jäh­rigen KWK-​Einsatz, da sich die Auslegung von Nano- und Mikro-​BHKW für Wohn­ge­bäude am ganz­jäh­rigen Warm­was­ser­bedarf orien­tieren sollte und der Heiz­wär­me­bedarf nur als „Bonus” mitge­nommen werden sollte. Nur aus diesem Grund erreichen kleine Brenn­stoff­zellen mit 500 bis 750 Watt ther­mi­scher Leistung auch rund 8.000 Betriebs­stunden im Jahr. Bei moto­ri­scher Mikro-​KWK wäre es natürlich wünschenswert, hohe Puffer­vo­lumina vorzu­halten, die Anlagen größer zu dimen­sio­nieren und diese dann nicht auf Strom­bör­sen­preise, sondern auf den Bedarf im jewei­ligen Verteilnetz als Ausgleich zu volatilen Erzeugern reagieren zu lassen – aber bis die poli­ti­schen Entscheider dies bemerken, wird wohl noch viel Zeit vergehen. Hoch­ef­fi­ziente Grüße /​lfs

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