Kleine KWK-Lösungen, wie hier ein gasbetriebenes Blockheizkraftwerk im Wohnungsbereich, werden in Zukunft nun doch gefördert. Foto: Urbansky

Neues KWK-​Gesetz: Vorteile für Mieter und Vermieter

von | 2. Dezember 2015

Das heftig umstrittene KWK-​Gesetz soll mit Ände­rungen nun noch in dieser Woche verab­schiedet werden und ab 1. Januar 2016 bis 2022 gelten. Nach einem Bericht des Handels­blattes beziehen sich die Neue­rungen zu den bishe­rigen Entwürfen vor allem auf die Förderung von KWK-​Anlagen in Chemie­parks, aber eben auch in Wohn­ge­bäuden. Die wären nach den bishe­rigen Gesetz­ent­würfen benach­teiligt worden.

Wohnungs­bau­ge­sell­schaften, die selbst KWK-​Anlage Strom produ­zieren und an die Mieter weiter­leiten, sollen einen Ausgleich in Höhe der KWK-​Förderung erhalten. Gleiches gilt für Chemie­parks, in denen der Betreiber KWK betreibt und den Strom an Unter­nehmen weiter­leitet. Bisher gab es dafür keine KWK-​Förderung.

Ein weiterer Streit­punkt war die Forderung des Gabriel-​Ministeriums, das KWK-​Ziel von 25 % bis 2020 nicht mehr auf die gesamte Netto­strom­erzeugung, sondern nur an ihrem Anteil an der Regel­en­ergie zu bemessen. Dieses Ziel wäre deutlich schneller und mit weniger Förder­mitteln zu erreichen gewesen. Nun sollen 2020 110 TWh Strom aus KWK erreicht werden, 2025 dann 120 TWh. Derzeit liegen alle KWK-​Anlagen bei 96 TWh.

Der Kosten­rahmen von insgesamt 1,5 Milli­arden Euro pro Jahr soll trotz der Ände­rungen nicht über­stiegen werden.

Vorschaubild: Kleine KWK-​Lösungen, wie hier ein gasbe­trie­benes Block­heiz­kraftwerk im Wohnungs­be­reich, werden in Zukunft nun doch gefördert. Foto: Urbansky

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

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