Ein neues Gutachten des IZES plädiert für eine differenziertere Förderung von Mini-KWK-Anlagen. Eine Einführung von weiteren Größenklassen verhindere negative Auswirkungen auf den Absatz einzelner Segmente der Mini-KWK-Branche, so die Wissenschaftler des Saarbrücker Instituts.
Mini-KWK-Anlagen könnten im Gebäudebestand erhebliche Ersparnisse von Primärenergie und CO₂-Emissionen bewirken und hierdurch die Energiewende unterstützen. Wie an diese Stelle berichtet, werden kleine KWK-Anlagen nach dem neuen KWK-Gesetz bei der Förderung bezüglich des eigenverbrauchten Stroms stark begrenzt.
Für einen strompreisorientierten Betrieb sei eine Begrenzung der jährlich geförderten Laufzeit von 2.500 Vollbenutzungsstunden sinnvoll. Damit ließen sich zudem Fördergelder sparen.
Das Gutachten geht auch auf das Paradoxon ein, dass sich KWK aufgrund des langfristig sinkenden Wärmebedarfs und der sinkenden, residualen Stromnachfrage KWK erübrige. Hier sei eine weitere Flexibilisierung der KWK notwendig. Um der Rolle als Flexibilitätsoption im Strommarkt 2.0 gerecht zu werden, sei künftig der Einsatz von zusätzlichen Wärme- und Kältespeichern sowie der Zusammenschluss von kleinen Anlagen zu virtuellen Kraftwerken denkbar.
Die weiteren Forderungen der Studie:
- Keine Änderung des KWK-Ziels von 25 % an der Stromerzeugung bis 2020
- Keine Beschränkung der KWKG-Zuschläge für selbst verbrauchten Strom
- Kopplung der Zuschläge für den Bestandserhalt an einen Index (in dem Fall an den bereits bestehenden COGIX)
- Unterteilung der Förderung von Neuanlagen in eine budgetierte Komponente zur
- Anlageninvestition und eine indizierte Betriebskomponente
Ob die Wissenschaftler, die im Auftrag des Branchenverbandes BKWK arbeiteten, von der Politik erhört werden, ist fraglich. Das Gesetz, dessen Abstimmung über Gebühr lange brauchte, wurde am 23. September vom Bundeskabinett abgesegnet und wird wohl nächstes Jahr unverändert vom Bundestag verabschiedet. Wie aus den zuständigen Ministerien zu erfahren ist, wird sich an den geänderten Fördersätzen nichts ändern.
Vorschaubild: Kleine KWK-Lösungen, wie hier ein gasbetriebenes Blockheizkraftwerk im Wohnungsbereich, werden in Zukunft nicht mehr so gut gefördert wie große KWK-Anwendungen. Foto: Urbansky
Naja – ob das „Gesetz wohl nächstes Jahr unverändert vom Bundestag verabschiedet wird” ist sehr unwahrscheinlich. Die Verabschiedung wird eher bis Ende November und sicherlich nicht unverändert erfolgen.
Genau, warten wir es ab, gespannt bin ich ja auf die Anhörung nächste Woche, deswegen bin ich skeptisch, ob das schon im Nächsten Velbert verabschiedet wird.