Voaussetzung für energieeffiziente und automatisierte Haustechniksteuerung: intelligente Verbrauchszähler. Foto: pixabay

Digi­ta­li­sierung: 1,3 Millionen Haushalte bekommen Zwangs-Smart-Meter

von | 4. Mai 2016

1,3 Millionen Haushalte und somit gerade mal 3 % aller Haushalte, so schätzt die Bundes­re­gierung, bekommen einen Zwangs-​Smart-​Meter im Rahmen der Digi­ta­li­sierung der Ener­gie­wende. Grund ist deren Verbrauch von mehr als 6.000 kWh im Jahr.

Dabei ist der Nutzen umstritten. Bei unseren nieder­län­di­schen Nachbarn gab es ähnliches. Eine dortige Kosten-​Nutzen-​Prognose ergab Einspa­rungen von 3,2 % bei Strom und von 3,7 Prozent bei Gas. Die Realität jedoch war deutlich trüber. Nur 0,6 % wurden beim Strom und 0,9 % beim Gas einge­spart, so ein Monitoring.

Zwar ist für Verbraucher unter 6.000 kWh, und das sind immerhin 97 % aller Verbraucher, kein Zwangs­einbau vorge­sehen. Dennoch ist der hier auch vorstellbar. Das Kabinett nennt dafür in einer Antwort auf Anfrage der Grünen folgende Voraussetzungen:

  • wenn der Verbraucher selbst dies frei­willig veranlasst,
  • der Liegen­schafts­in­haber die gesamte Liegen­schaft mit intel­li­genten Mess­sys­temen moder­ni­siert (auch gegen den Willen der betref­fenden Verbraucher, für die aller­dings keine Mehr­kosten entstehen dürfen),
    oder
  • der grund­zu­ständige Mess­stel­len­be­treiber die Option nutzt, auch in diesem Verbrauchs­be­reich intel­li­gente Mess­systeme unter Einhaltung der oben geschil­derten besonders niedrigen Preis­ober­grenzen einzu­bauen (auch gegen den Willen der betref­fenden Verbraucher).

Damit ist auch hier die Tür fürs Zwangs-​Smart-​Metering wenigstens etwas geöffnet.

Zu den Kosten für die betrof­fenen Verbraucher:

2016 wurden von der Bundes­netz­angentur für einen Standard-​Haushaltszähler (Einta­rif­zähler) für den Mess­stel­len­be­trieb durch­schnitt­liche Entgelte in Höhe von 11,12 Euro (13,23 Euro inklusive MwSt.) ermittelt. Diese sind jedoch von ihrem Ausstat­tungs­umfang her nicht vergleichbar mit den modernen Mess­ein­rich­tungen. Für die hat die Wirt­schafts­prü­fungs­ge­sell­schaft Ernst&Young in einer für das Bundes­wirt­schafts­mi­nis­terium ange­fer­tigten Kosten-​Nutzen-​Analyse übliche Entgelte für Messung und Mess­stel­len­be­trieb in Höhe von durch­schnittlich 18,01 Euro (3,35 Euro für die Messung und 14,66 Euro für den Mess­stel­len­be­trieb) ausge­wiesen; inklusive gesetz­licher Mehr­wert­steuer wären dies 21,43 Euro. Deswegen sollte die Preis­ober­grenze für den Mess­stel­len­be­trieb 20 Euro inklusive Mehr­wert­steuer nicht über­steigen. Dies liegt jedoch in den Händen der Netzbetreiber.


Mit der nächst höheren Stufe heimi­scher Vernetzung, dem Smart home, befasst sich Energieblogger-​Kollege Björn Katz hier auf seinem Blog Strom­aus­kunft.

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

2 Kommentare

  1. Rainer

    Ob nun immer alle mit tech­no­lo­gi­schem Fort­schritt glücklich werden ? Nun ja die „Vernetzung” jeglicher Lebens­äu­ßerung findet aktuell bereits statt. 

    Kann da etwas, was jemand nur anlässlich der jähr­lichen Stromend­ab­rechnung auf dem Schirm hat, ernsthaft verhindert werden wollen ? Wer sich wenigstens monatlich seinen Verbrauch betrachtet, wird wohl eher sinnvolle Vermei­dungs­stra­tegien entwi­ckeln können, als derzeit alle, welche auf Anfrage noch nicht­einmal wissen wo ihr „Ferraris-​Zähler” sein Dasein fristet – geschweige denn, wie dessen kosten­pflich­tiger Zähler­stand ihr Leben beeinflusst.

    Der Kampf sollte sich nicht gegen diese neuen Mess­ein­rich­tungen richten, sondern eher darauf konzen­trieren zu hohe Folge­kosten für die Verbraucher zu bekämpfen.

    Wem an Einspa­rungen – sozusagen bundesweit – gelegen ist, wird fest­stellen der Eigen­ver­brauch dieser schwarzen Kisten ist durchaus nicht uner­heblich und wer zahlt diesen Mehr­ver­brauch, wenn nicht der Kunde versteckt in den Gebühren. Selbst diese Ersparnis wird nicht weiter­ge­geben werden – OK ich glaube auch an den Osterhasen…

    Was ganz sicher erfor­derlich ist, sind Reglungen wem die Fülle der Daten gehören sollen – dem Betreiber des privaten Netzwerks dahinter ? Oder in Gänze dem betref­fenden EVU ? Dem sollte ein Riegel vorge­schoben werden – nur ausschließlich die für Abrechnung notwen­digen Daten stehen dem EVU zu – nicht aber alles was in 10.000 Schritten pro kWh so eine Smart­meter über den Nutzer zu berichten weiß.

    Meine seit nunmehr >4 Jahre vorhan­denen 2 Smart­meter mit zusammen 4 Registern könnten das – da es bislang keinerlei vernünftige Anbindung für das haus­eigene Netzwerk gibt in unserem „High tech­nology Country”, lese ich die Werte quasi „händisch ab”. Bisher einmal ein ganzes Jahr einmal täglich, um Vergleichs­zahlen für Berech­nungen zu erhalten. Bei einer Über­schus­s­ein­speisung sind die Dinger sowieso Pflicht. 

    Da wäre noch die Frage der Sicherheit – wie viel „weltweite Vernetzung” ist hier notwendig oder besser gerade noch vernünftig ? Wer diese Frage nicht versteht, empfehle ich den Roman von Marc Elsberg „BLACKOUT – Morgen ist es zu spät” als Hinter­grund­ma­terial. Durchaus realis­tisch, besonders, seit ich weiß, zumindest die „italie­ni­schen Smart­meter” gibt es tatsächlich und bis Dato wurde dort nix unter­nommen um eine Verwirk­li­chung dieser (noch) Fiktion zu verhindern.…

  2. Andreas Probst

    Sehr geehrter Herr Urbansky,
    eigentlich wollte ich auf einen Kommentar verzichten. Der Ausdruck „Zwangs”-Smart-Meter hatte mich gestört, weil er eine völlig unge­recht­fer­tigte Wertung darstellt, die bei 3% betrof­fener Haushalte mit hohem Verbrauch (> 6000 kWh) maßlos über­trieben ist. In anderen EU-​Ländern (Italien, Schweden, Frank­reich, Spanien, UK) werden 100% „zwangs­be­glückt”, ohne dass dort ein Hahn danach krähen würde.

    Jetzt mein Punkt: Der Kenner sieht, dass das Bild keine Strom­zähler (Bild­un­ter­schrift), sondern vermutlich auslän­dische (engl.) Gaszähler zeigt!

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