Hier laufen alle Fäden zum Abgleich von EEWärmeG und EnEV zusammen: Das Bundeswirtschaftsministerium in Berlin. Foto: Beek100 / Wikimedia / Lizenz unter CC BY-SA 3.0

Abgleich EEWärmeG und EnEV: Was bedeutet das für den Mineralölhandel

von | 14. Juli 2016

Erst die EnEV, dann das EEWärmeG. Über Mangel an Arbeit können die Ener­gie­po­li­tiker in Berlin nicht klagen. Doch wird ein Gesetz, das die Einspeisung von Erneu­er­baren Energien im Wärme­markt regelt, überhaupt noch gebraucht? 

Experten meinen: Nein, die EnEV allein reicht aus! Doch was würde das für den Mine­ral­öl­handel bedeuten?

Ob das EEWärmeG verschwindet, ist nicht ausge­macht. In Berlin werden derzeit zwei weitere Möglich­keiten vom Wirt­schafts­mi­nis­terium disku­tiert: das Gesetz fort­schreiben und das
Gesetz unver­ändert beibe­halten. Letzteres dürfte die aussichts­lo­seste Variante sein. „Es ist davon auszu­gehen, dass zumindest mit weiterer Verschärfung der EnEV-​Anforderungen es nicht mehr nötig sein wird, parallel dazu eine geson­derte Regelung weiter­zu­führen zu einer Quote für erneu­erbar erzeugte Wärme“, so Horst-​Peter Schettler-​Köhler, Refe­rats­leiter im Bundesamt für Bauwesen und Raum­ordnung. Im Sommer gibt es dazu eine Exper­ten­an­hörung vorm zustän­digen Wirt­schafts­aus­schuss im Bundestag.

Bis dahin mag sich im zustän­digen Bundes­wirt­schafts­mi­nis­terium niemand konkret äußern. Immerhin: „Ener­gie­ein­spa­rungs­gesetz (EnEG), Ener­gie­ein­spar­ver­ordnung (EnEV) und Erneuerbare-​Energien-​Wärmegesetz (EEWärmeG) sollen struk­turell neu konzi­piert und in einem Rege­lungswerk zusam­men­ge­führt werden. Ziel ist ein aufein­ander abge­stimmtes Rege­lungs­system für die ener­ge­ti­schen Anfor­de­rungen an Neubauten, an Bestands­ge­bäude und an den Einsatz erneu­er­barer Energien zur Wärme­ver­sorgung. Maßgeblich für den Zeitplan ist die Vorgabe des EnEG, den Nied­rigst­ener­gie­ge­bäu­de­standard für Neubauten – also die technisch und wirt­schaftlich machbaren Mindest­an­for­de­rungen an das Nied­rigst­ener­gie­ge­bäude – bis Ende 2016 fest­zu­legen. Der Gesetz­entwurf wird derzeit erar­beitet“, so das Minis­terium auf Anfrage dieser Zeit­schrift. Doch egal, wie der Abgleich ausgeht – Fakt ist, dass die EnEV deutlich mehr Gewicht haben wird. …

Abschaffung wäre logisch

Das rein Faktische spricht für eine Abschaffung des EEWärmeG. Mit ihm sollte bis 2020 der Erneuerbaren-​Anteil im Wärme­markt auf 14 Prozent gehoben werden. Aktuell liegt er bereits bei 12 Prozent. Der Zweite Erfah­rungs­be­richt zum Erneuerbare-​Energien-​Wärmegesetz der Bundes­re­gierung rechnet damit, dass in vier Jahren sogar 16 Prozent Erneu­erbare deutsche Stuben, öffent­liche Gebäude und Firmen wärmen. …

EWärmeG kein Vorbild

Bliebe noch die Art der CO2-​Orientierung. Baden-​Württemberg mit seinem EWärmeG und einer Erneuerbaren-​Wärme-​Pflicht von 15 Prozent auch im Bestand dient nicht als Vorbild. Ein entspre­chender Antrag der Grünen wurde erst im April vom zustän­digen Bundes­tags­aus­schuss abgelehnt. Der Grund war wenig verwun­derlich. Die CDU/​CSU betonte, dass sich die Maßnahmen schon auf Landes­ebene nicht durch­ge­setzt hätten. Die SPD hingegen meinte, dass man das baden-​württembergische Modell nicht auf Bundes­ebene über­tragen solle, da es eine Konkurrenz zu dem bestehenden Markt­an­reiz­pro­gramm (MAP) geschaffen würde. …


Geschrieben für Brenn­stoff­spiegel. Der voll­ständige Beitrag ist nur in der Ausgabe 06/​2016 zu lesen. Zum kosten­freien Probeabo geht es hier. 

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

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