Der sechste Senat des Bundesgerichtshofs hat am 25. Februar 2014 mit einer weitreichenden Entscheidung Aufsehen erregt (Az. VI ZR 144/13):
Der jeweilige örtliche Stromnetzbetreiber muss durch Überspannung verursachte Schäden ersetzen. Erstattet wird nur der über 500 Euro hinausgehende Schadensbetrag. Der Schadensersatz ist unabhängig von einem Verschulden des Netzbetreibers zu leisten. Dies folgt aus dem Produkthaftungsgesetz, dass gemäß dem neuen BGH-Urteil in derartigen Fällen anzuwenden ist. Die Urteilsbegründung ist noch nicht veröffentlicht.
Für Schäden durch Stromausfall gibt es nach diesem Gesetz keinen Schadensersatz, weil gar kein Produkt geliefert wurde, also auch kein Fehlerhaftes. Dann richtet sich der Schadensersatz nach der Netzanschlussverordnung.
Dem Urteil lag eine Überspannung in Wuppertal am 6. Mai 2009 zugrunde. Sie hatte bei einem Verbraucher, so ein Sachverständigengutachten, Heizung, Computer, Garagentor und Telefon zerstört. Das Amtsgericht Wuppertal lehnte einen Schadensersatzanspruch ab. Das Landgericht Wuppertal gab dem Verbraucher jedoch Recht (Urteil).Dagegen legte der Netzbetreiber erfolglos Revision beim Bundesgerichtshof ein.
Der Bund der Energieverbraucher ermutigt alle Verbraucher, die in den vergangenen drei Jahren ähnliche Schäden erlitten haben, diese beim Netzbetreiber geltend zu machen.
Foto: MdE /Wikimedia, Lizenz unter CC BY-SA 3.0
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