Heizkraftwerk Heilbronn. Foto: Daniel Meier-Gerber / EnBW

Kohle­re­serve soll nur „ultima ratio“ sein

von | 20. Oktober 2015

Die umstrittene Kohle­re­serve soll nur als „ultima ratio” einge­setzt werden, so die Bundes­re­gierung.

Wörtlich schreibt die Regierung als Antwort auf eine Anfrage der Grünen:

Sie (die Kohle­kraft­werke, Anm. d. Red.) sollen nur dann einge­setzt werden, wenn wider Erwarten trotz freier Preis­bildung am Strom­markt es keinen Ausgleich von Angebot und Nachfrage geben sollte und keine anderen Maßnahmen zur Verfügung stehen, um eine Gefährdung oder Störung der Sicherheit oder Zuver­läs­sigkeit des Elek­tri­zi­täts­ver­sor­gungs­systems zu besei­tigen. Die Braun­koh­le­kraft­werke würden insbe­sondere erst dann heran­ge­zogen, wenn die Gefährdung oder Störung nicht durch den Einsatz der Netz- oder Kapa­zi­täts­re­serve beseitigt werden kann. 

Zudem verneint die Regierung, dass es beihil­fe­recht­liche Probleme mit der EU geben werden. Derzeit laufen entspre­chende Gespräche mit der Kommission, die genau dies verhindern soll. Das Gesetz zum Strom­markt, in das die Kohle­re­serve mit einfließt und das im November als Entwurf verab­schiedet werden soll, wird nach Meinung der Bundes­re­gierung beihil­fe­rechts­konform sein.

Die Kohle­re­serve wie auch generell die Kapa­zi­täts­re­serve werden zwangs­läufig den Strom verteuern. Die Grünen befürchten zudem durch diesen staatlich gewollten Markt­ein­griff Nachteile für die Erneu­er­baren und möchten diese ausge­schlossen wissen. Die Regierung bleibt hier nur vage und will prüfen, ob Ände­rungen am EEG nötig werden, um diese Risiken zu begrenzen.

Keine reguläre Rückkehr der Reserven

Klarer wird es in dem Punkt der Rückkehr von nur noch für die Kapa­zi­täts­re­serve vorge­sehen Kraft­werke in den regulären Strom­markt. Hierzu schriebt die Regierung:

Die Kapa­zi­täts­re­serve ist eine voll­ständig vom Strom­markt getrennte zusätz­liche Absi­cherung der Strom­ver­sorgung für sehr seltene, außer­ge­wöhn­liche und nicht vorher­sehbare Situa­tionen. Um die Inves­ti­ti­ons­si­cherheit der Strom­markt­teil­nehmer zu wahren und Wett­be­werbs­ver­zer­rungen zu vermeiden, gilt das Rück­kehr­verbot unein­ge­schränkt für alle Kapa­zi­täten, die Reser­ve­leistung für die Kapa­zi­täts­re­serve bereit­stellen oder bereit­ge­stellt haben. 

Sprich: Inves­toren sollen nicht durch die Kapa­zi­täts­re­serve abge­schreckt werden, die nach wie vor mit ihren unge­nutzten Poten­zialen wie ein Damo­kles­schwert über den Markt­teil­nehmern, insbe­sondere den Erneu­er­baren, schwebt.

Bis zur Verab­schiedung des Entwurfs im November wird es also noch eine Menge Ände­rungs­bedarf geben, um genau jene Unsi­cher­heiten, die derzeit durchaus zu konsta­tieren sind, zu beseitigen.

Vorschaubild: Das Heiz­kraftwerk Heilbronn der EnBW bleibt mit seinen 125 MW als Reser­ve­kraftwerk erhalten. Foto: Daniel Meier-​Gerber /​EnBW

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

0 Kommentare

EnWiPo
EnWiPo
Wärme­wende: Para­de­bei­spiel Dänemark

Wärme­wende: Para­de­bei­spiel Dänemark

In Dänemark werden bereits heute fast zwei Drittel der Wärme aus erneuerbaren Energien bereitgestellt. In Deutschland sind es knapp 14 %. Natürlich sind die Voraussetzungen in beiden Ländern sehr unterschiedlich. Aber es gibt Methoden und Technologien, die auch...

Rückenwind für Mieterstrom?!

Rückenwind für Mieterstrom?!

Die Energiekrise und auch zukünftig mit Sicherheit steigende Preise fossiler Brennstoffe fördern das Interesse an der Eigenversorgung von Immobilien. Denn damit können über Jahrzehnte hinweg insbesondere Strompreise stabil gestaltet werden. Photovoltaikanlagen (PV)...