Die Anhörung zur Novellierung des EEWärmeG, die von den Grünen vorgeschlagen wurde, geriet erwartungsgemäß recht widersprüchlich. Hauptkritikpunkt ist der Vorschlag, bundesweit bei Sanierungen im Bestand auch 15 % Wärmeenergie, ähnlich der Regelung im baden-württembergischen EWärmeG, aus Erneuerbaren zu gewinnen.
Haus & Grund spricht sich gegen diesen Zwang aus, dessen Nutzen auch im Ländle durchaus umstritten ist. Hier hätten viele Hauseigentümer lieber in die Reparatur ihrer alten Heizungsanlagen investiert, um so die hohen Kosten der Installation von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien zu vermeiden.
Das bestätigte auch Manfred Greis vom Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie. In Baden-Württemberg seien vor Inkrafttreten des dortigen Gesetzes 4.500 Anlagen saniert worden, ohne dass es zum Einsatz erneuerbarer Energien gekommen sei. Ordnungsrechtliche Anforderungen könnten bei Neubauten angewendet werden. Im Gebäudebestand sei dagegen auf eine verstetigte und attraktive Förderung erneuerbarer Energien sowie auf verbesserte Rahmenbedingungen zu setzen.
Martin Bentele vom Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband und Hermann Falk vom Bundesverband Erneuerbare Energie sahen das anders und verwiesen auf die gegenwärtig niedrigen Öl- und Gaspreise. Diese würden Verbraucher vom Heizungstausch abhalten. Die Energiewende am Wärmemarkt sei aber in den letzten Jahren ohnehin kaum vorangekommen, so Bentele. Falk erklärte zudem, solange die Preise fossiler Energieträger die tatsächlichen Klima- und Umweltschadenskosten nicht abbilden würden, seien wirksame auch ordnungsrechtliche Anforderungen für den Gebäudebestand notwendig.
Martin Pehnt vom Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg erklärte, die Dynamik des Zubaus habe deutlich nachgelassen. Der durchschnittliche deutsche Kesselbestand sei zu alt.
Mehrere Sachverständige sprachen sich für eine Zusammenlegung von Energieeinspargesetz, Energieeinsparverordnung und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz aus.
Zum aktuellen Stand: Der Anteil erneuerbarer Energien am Wärmesektor lag 2011 bei etwa 11 %; 2013 bei 12,2 Prozent. Das Ziel der Regierung, den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte bis zum Jahr 2020 auf 14 Prozent zu erhöhen, dürfte erreicht oder sogar übertroffen werden, wird prognostiziert. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch für Wärme könnte dann 16,3 Prozent betragen.
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