Die Aluminiumindustie ist eine der wenigen, die bisher die Möglichkeiten der abschaltbaren Lasten nutzte. Foto: LoKiLeCh / Wikimedia / Lizenz unter CC BY-SA 3.0

Abschaltbare Lasten: Last für Strom­ver­braucher gering

von | 3. Juni 2016

Die heftig umstrittene Verordnung über Verein­ba­rungen zu abschalt­baren Lasten wurde jetzt konkre­ti­siert und von der Bundes­re­gierung vorgelegt. Großen und flexiblen Strom­ver­brau­chern wird die Möglichkeit gegeben, den Netz­be­treibern gegen Vergütung abschaltbare Lasten zur Verfügung zu stellen, durch die der Strom­ver­brauch gesenkt werden kann. 

Dazu gehören Verbrauchs­ein­rich­tungen, die ihre Verbrauchs­leistung zuver­lässig auf Anfor­derung der Betreiber von Über­tra­gungs­netzen um eine bestimmte Leistung, die soge­nannte Abschalt­leistung, redu­zieren können und im physi­ka­li­schen Wirkungs­be­reich des deutschen Über­tra­gungs­netzes liegen. Außerdem müssen sie an ein Stromnetz ange­schlossen sein, das im Normal­schalt­zu­stand über nicht mehr als zwei Umspan­nungen mit der Höchst­span­nungs­ebene verbunden ist. Das betrifft in der Regel strom­in­tensive Industriebereiche.

Geregelt werden sie in Zukunft durch Ausschrei­bungen. Dabei wird es zwei Produkt­ka­te­gorien zu zunächst je 750 Megawatt geben. Eine Kategorie sind sofort abschaltbare Lasten, die die Abschalt­leistung auto­ma­tisch frequenz­ge­steuert und unver­zögert fern­ge­steuert herbei­führen könnten. Die zweite Kategorie sind schnell abschaltbare Lasten, deren Abschalt­leistung fern­ge­steuert innerhalb von 15 Minuten herbei­ge­führt werden könne. Der Zeitraum von 15 Minuten wird als sehr schnell einge­stuft. Die Verordnung ist bis zum 1. Juli 2022 befristet.

Ursprünglich hat die Bundes­netz­agentur empfohlen, die alte Verordnung ersatzlos auslaufen zu lassen,weil sie von der Industrie nicht genutzt wurde. Gerade mal 6 Rahmen­ver­träge mit 4 Unter­nehmen aus der chemi­schen und der Aluminium-​Industrie wurden abge­schlossen. Die Gesamt­ab­schalt­leistung betrug 465 MW im Bereich sofort abschalt­barer Lasten und 979 MW im Bereich schnell abschalt­barer Lasten. Für die Industrie wären Vergü­tungen von 320 Millionen Euro möglich gewesen. 2013 wurden davon 9,7.Millionen Euro genutzt, 2014 knapp 19 Millionen Euro und die ersten drei Monate 2015 8,3 Millionen Euro.

enigstens etwas gutes hat die Verordnung: Die Kosten beziffert die Bundes­re­gierung auf 0,007 Cent pro Kilo­watt­stunde. Für den Durch­schnitts­haushalt ergäbe sich eine jährliche Belastung von 25 Cent, 4 Cent mehr als die Vorgängerregelung.


Über die Anarchie bei der Gestaltung des EEG, von denen wohl auch die Dius­kussion um die abschalt­baren Lasten etwas abbe­kommen hat, schreibt Sonnen­flüs­terer und Energieblogger-​Kollege Erhard Renz hier.

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

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