Auf dem Land allgegenwärtig: Flüssiggastanks. Foto: Frank Urbansky

Flüs­sig­gastank statt Öltank – sauberer und günstiger

von | 24. April 2019

Flüs­siggas ist gerade in länd­lichen Gebieten immer eine Alter­native zu Heizöl. Aktuell wechseln sehr viele deutsche Eigen­heim­be­sitzer von Heizöl zum sauberen Flüs­siggas. Es lässt sich gut trans­por­tieren, hat eine hohe Ener­gie­dichte und gegenüber Heizöl einen Vorteil: Es ist nicht umwelt­schädlich. Flüs­sig­gas­tanks können also auch in Hoch­was­ser­ge­bieten mit den entspre­chenden Siche­rungen verbaut werden.

Flüs­siggas wird zu Heiz­zwecken in den gleichen Kesseln wie Erdgas verbrannt. Sie werden nur hinsichtlich der Düsen leicht modi­fi­ziert. Stand der Technik sind Brenn­wert­kessel, die einen Wirkungsgrad von 96 % erreichen und zudem die Abwärme des während des Verbren­nungs­pro­zesses entste­henden Wasser­dampfes nutzen. Seit 2017 sind sie quasi die einzig mögliche Form bei Neuin­stal­la­tionen und Bestands­sa­nie­rungen, Gas zu Heiz­zwecken einzu­setzen. Die bisher domi­nie­rende Nieder­tem­pe­ra­tur­technik wird dadurch nach und nach abgelegt.

Während bei Erdgas Kosten für den Anschluss anfallen, sind dies bei Flüs­siggas die Kosten für den Flüs­sig­gastank. Dieser ermög­licht eine weit­gehend zeit- und preis­un­ab­hängige Bevor­ratung. Die Größe des Tanks richtet sich nach der zu behei­zenden Fläche. Bei Wohn­flächen bis 125 Quadrat­metern werden in aller Regel 2.700 Liter gewählt, bei Größen darüber 4.850 Liter Flüs­siggas fassende Tanks.

Diese Tanks stellen eine Inves­tition dar, weswegen es am Markt mehre Modelle gibt, die hier kurz vorge­stellt werden sollen.

1. Miettank
Der Gastank wird von einem Flüs­sig­gas­an­bieter, der meist auch der Flüs­sig­gas­lie­ferant ist, gemietet. Die Vorteile liegen in der fehlenden Anfangs­in­ves­tition, einer günstigen Miete und einem festen Ansprech­partner in Sachen Technik. Zudem liegen die Betrei­ber­pflichten für die Wartung beim Vermieter. Aller­dings ist es aufwendig den Liefe­ranten zu wechseln, etwa, wenn andere Anbieter güns­tigere Preise haben.

2. Kauftank
Hier wird der Tank durch den Flüs­sig­gas­nutzer selbst erworben. Ihm obliegen alle Betrei­ber­pflichten bis hin zur Wartung. Zudem ist das Kapital für den Erwerb des Gastanks fest gebunden. Aller­dings kann der Kunde frei wählen, welcher der Flüs­sig­gas­an­bieter seinen Tank befüllen darf.

3. Contracting
Hier übernimmt ein Contractor alles rund um die Flüs­sig­gas­heizung. Der Nutzer zahlt einen festen Preis, in dem Wartung, Betrieb und Brenn­stoff­kosten enthalten sind.
Welches dieser Modelle sich am besten eignet, muss eine indi­vi­duelle Prüfung der zu behei­zenden Immobilie und der wünsche des Inter­es­senten ergeben.

Eine weitere Frage, die geklärt werde muss ist die der Aufstellung. Diese erfolgt fast immer außerhalb eines Gebäudes entweder ober­ir­disch, halb­o­ber­ir­disch oder unter­ir­disch. In jedem Fall muss der Flüs­sig­gastank gut gegründet werden, da er im befüllten Zustand mehrere Tonnen wiegt.

Sind die Tanks instal­liert, müssen sie alle zwei Jahre äußerlich durch eine Befähigte Person nach Betriebs­si­cher­heits­ver­ordnung geprüft werden. Alle zehn Jahre ist eine Innere Prüfung und die aller Rohr­lei­tungen vom Tank bis hin zur Heizung nötig.

Ist eine Flüs­sig­gas­anlage inklusive Flüs­sig­gastank erst einmal instal­liert, kann sie auch zu Koch­zwecken genutzt werden. Die dafür nötige Technik entspricht ebenfalls der für Erdgas.

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

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