Die kommunale Wärmplanung stellt viele Kommunen vor große Herausforderungen. Dabei gilt es auch einige rechtliche Besonderheiten zu beachten. Wie das gelingen kann, erklärt der Leipziger Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Maslaton im Interview.
Fuels Lubes Energy: Gibt es Unterschiede zwischen städtischen und ländlichen Regionen in der Umsetzungsverpflichtung?
MartinMaslaton: Grundsätzlich kann man sagen, dass in größeren Städten und Ballungsräumen die kommunale Wärmeplanung viel strenger ist. Das liegt daran, dass die Wärmebedarfe dort höher sind und es oft schon Fernwärmenetze gibt. In Städten sind wir bei der Planung also weiter vorne. Auf dem Land hingegen gibt es Lockerungen und längere Fristen, da die Infrastruktur und die Bedingungen dort ganz anders sind. Ländliche Gemeinden nutzen oft eine Vielzahl von Wärmeerzeugungsmethoden wie Holz, Pellets oder Wärmepumpen, während Biomasse in städtischen Gebieten eher schwieriger umzusetzen ist. Die Unterschiede zwischen Stadt und Land sind auch bei den Förderprogrammen spürbar – in Städten sind die technischen Voraussetzungen einfach oft besser.
Wie sieht es auch mit den Fristen für die Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Pläne?
Das ist komplizierter als es klingt. Die Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung der kommunalen Wärmeplanung variiert von Bundesland zu Bundesland, weil diese derzeit von den Ländern geregelt wird. Auf Bundesebene gibt es noch keine einheitliche Regelung, aber das soll sich ändern. Baden-Württemberg ist hier Vorreiter: Große Kreisstädte und Stadtkreise waren bereits verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2023 Wärmepläne zu erstellen. Für kleinere Gemeinden gibt es keine festen Fristen, sie können freiwillig Pläne erarbeiten. …
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