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Bundesrat will E‑Bikes auch steu­erlich pushen

von | 2. August 2016

Der Bundesrat hat die Bundes­re­gierung um Prüfung gebeten, wie der recht­liche Rahmen für eine deutlich stärkere Nutzung von E‑Bikes auch in der betrieb­lichen Mobilität verbessert werden könne. Dafür wollen die Länder eine stärkere steu­er­liche Förderung als bisher.

So soll zum einen das Laden auch von E‑Bikes in Firmen steu­erfrei bleiben, wenn diese einem Unter­nehmen gehören und dem Arbeit­nehmer als Betriebs­fahrzeug zur Verfügung gestellt wurde. Dies will die Bundes­re­gierung prüfen. Zudem will die Länder­kammer auch das Laden bei Dritten für diese Art von Betriebs-​E-​Bikes steu­erlich folgenlos lassen. Auch das wird von der Bundes­re­gierung geprüft. Aber hier ist die Skepsis deutlich größer.

Die vorge­schlagene Ausweitung der Steu­er­be­freiung auf das Aufladen außerhalb des Betriebs des Arbeit­gebers bei einem Dritten beinhaltet eine gewisse Miss­brauchs­gefahr. Begünstigt wäre dann zum Beispiel auch die Auszahlung von Bargeld vom Arbeit­geber an den Arbeit­nehmer zum Zweck des Aufladens bei einem Dritten in unbe­grenzter Höhe. Das Aufladen im eigenen Betrieb erfolgt dagegen in der Regel ohne zweck­ge­bundene Geldleistung.

so das Kabinett.

Der Bundesrat will zudem eine steu­er­liche Förderung der E‑Bikes analog den E‑Mobilen in der Wirtschaft.

So können etwa zusätz­liche steu­er­liche Anreize für Unter­nehmen und Beleg­schaft, die über das bestehende soge­nannte Dienst­wa­gen­pri­vileg hinaus­gehen, den Anteil der betrieblich bzw. beruflich auf Zwei­rädern mit Elek­tro­un­ter­stützung und Elek­tro­an­trieb zurück­ge­legten Wegstrecken deutlich erhöhen. Ange­sichts der von der Bundes­re­gierung gewährten Kauf­an­reize für die Beschaffung von Elek­tro­fahr­zeugen käme mögli­cher­weise auch eine direkte Förderung als Lösungs­mög­lichkeit in Betracht.

so die Länderkammer.

Doch auch hier ist die Regierung, wohl auch aufgrund der hohen Markt­an­teile von E‑Bikes a, gesamten Fahr­rad­markt, skeptisch. Sie schreibt trotz zuge­si­cherter Prüfung:

Die Bundes­re­gierung erachtet eine darüber hinaus­ge­hende direkte Förderung von Zwei­rädern mit Elek­tro­un­ter­stützung und mit Elek­tro­an­trieb derzeit für nicht erfor­derlich. Der Markt für diese Zweiräder hat sich bereits entwi­ckelt und befindet sich derzeit in einer guten Verfassung.

Warum also sollte man einen gut wach­senden Markt steu­erlich fördern. Aller­dings: Falls es mal abwärts gehen sollte mit den E‑Bikes, ist eine Förderung à la E‑Autos nicht ausgeschlossen.


Über eine deutlich größere Art der E‑Mobilität schreibt Energieblogger-​Kollege und Sonnen­flüs­terer Erhard Renz hier in seinem Blog.

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

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