Blick in ein Pelletlager. Gut zu erkennen sind die Schrägen, die das Nachrutschen der Pellets gewährleisten. Foto: Urbansky

Pellet­lager vorschriftsmäßg bauen

von | 11. April 2017

Zum Lagern von Pellets gehört nicht viel, Trocken sollte es sein und dunkel. Und natürlich fern von jeder Feuer­quelle. Doch das ist nicht alles.

Mehrere Unfälle mit unsach­gemäß errich­teten Lagern zeigen, dass die kleinen Press­linge so manches Gefah­ren­po­tenzial bergen. Mit einer fach­ge­rechten Instal­lation lässt sich das begrenzen.

Für alle, die mit dem Bau eines Pellet­lagers zu tun haben – sei es nun als Instal­lateur oder als Privat­person, die das ja auch darf – gilt die Richt­linie 3464 „Lagerung von Holz­pellets beim Verbraucher“ des Verbandes Deutscher Inge­nieure (VDI). Wer sich streng an sie hält, dürfte die Gefahren klein halten als da wären: explo­si­ons­fähige Atmo­sphäre, Funken­bildung, erhöhte Kohlenmonoxid-​Konzentration. Nicht zuletzt garan­tiert die Einhaltung auch einen reibungs­losen Betrieb des Lagers und der gesamten Pelletheizung.

Die VDI-​Richtlinie gilt für Pellet­lager mit einem Fassungs­ver­mögen von 100 Tonnen. Zum Vergleich: der durch­schnitt­liche Jahres­bedarf eines nicht mal gut gedämmten Einfa­mi­li­en­hauses liegt bei rund sechs Tonnen. Zudem setzt die Richt­linie voraus, dass zerti­fi­zierte Pellets, in Deutschland nach dem Standard ENplus-​Pellets (ISO 172252) verheizt werden. Lager­bauer sollten zudem die Muster­feue­rungs­ver­ordnung (MFeuVO) sowie die Brand­schutz­vor­schriften ihres Bundes­landes kennen. …


Gekürzt. Geschrieben für SBZ. Der voll­stän­dige Beitrag ist in der Ausgabe 07/​2017 zu lesen. Zum kos­ten­freien Probeabo geht es hier.

Einen Überblick über die Markt­ent­wicklung bei Solar­thermie, die gern mit Pellet­an­lagen kom­bi­niert wird, gibt Energieblogger-​Kollege Björn Katz hier auf sei­nem Blog Strom­aus­kunft.

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

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