Hilft auch bei Streitigkeiten mit dem Energieversorger: Die Bundesnetzagentur. Foto: BNetzA

An wen bei Strei­tig­keiten mit Ener­gie­an­bieter wenden?

von | 6. September 2017

Gerade im Strom­markt hat sich die Zahl der Angebote in den letzten Jahren verviel­facht. Neben dem Strom­preis sind für Kunden auch andere Bestandteile wichtig, doch die Angebote sind für den Verbraucher unüber­sichtlich. Portale wie www​.strom​kam​pagne​.com schaffen da zwar Abhilfe, doch leider kann es beim Anbie­ter­wechsel zu Problemen mit dem alten oder neuen Anbieter kommen. Der Verbraucher hat im Wesent­lichen drei Möglich­keiten, Hilfe bei Problemen mit Anbietern zu finden:

Die Verbrau­cher­zen­tralen

Die Verbrau­cher­zen­tralen der Länder sind für nahezu alle Ausein­an­der­set­zungen zwischen Verbrau­chern und Anbietern eine Anlauf­stelle. Neben der allge­meinen Rechts­be­ratung für Vertrags­fragen bieten die Verbrau­cher­zen­tralen auch eine spezielle Beratung für Verbrau­cher­fragen zum Ener­gie­markt (bspw. zum Anbie­ter­wechsel oder zum Vertrag). Darüber hinaus unter­halten die Verbrau­cher­zen­tralen auch das Online-​Energieberatungsportal. Die Rechts­be­ratung – persönlich, schriftlich oder tele­fo­nisch – wird gegen einen geringen, aufwands­be­zo­genen Unkos­ten­beitrag geleistet.

Die Schlich­tungs­stelle Energie

Seit 2011 gibt es einen spezia­li­sierten Ansprech­partner für Ausein­an­der­set­zungen zwischen Verbrau­chern und Ener­gie­an­bietern: die Schlich­tungs­stelle Energie. Verbraucher können sich an die Schlich­tungs­stelle wenden, wenn sie zuvor eine schrift­liche Beschwerde bei ihrem Anbieter einge­reicht haben. Es muss ein schrift­licher Antrag – per Post oder über das Inter­net­portal – gestellt werden, zusammen mit allen rele­vanten Unter­lagen (in Kopie) zur Beschwerde. Die Möglichkeit ist für den Verbraucher kostenlos. Die Schlich­tungs­stelle trifft ihre Entscheidung meist innerhalb von drei Monaten. Der Schlich­tungs­spruch ist nicht rechtlich bindend, aber bei der über­wie­genden Mehrzahl der Fälle konnte eine einver­nehm­liche Einigung erreicht werden.

Die Bundes­netz­agentur

Die Bundes­netz­agentur unterhält den Verbrau­cher­service Energie als Bera­tungs­stelle für Verbraucher. Detail­be­ratung findet insbe­sondere zu Fragen der Grund­ver­sorgung und des Anbie­ter­wechsels statt. Vertrags- und Rech­nungs­fragen werden hier nicht behandelt. Die tele­fo­nische Beratung ist dabei kostenlos.


Über neue Geschäfts­mo­delle für Ener­gie­ver­sorger schreibt Energieblogger-​Kollege Björn Katz hier auf seinem Blog Strom­aus­kunft.

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

2 Kommentare

  1. Jens

    Sehr guter Beitrag der dem ein oder anderen sehr helfen kann!!! Lese hier immer wieder gerne Artikel!

    Grüße Jens

    • Frank Urbansky

      Danke für das Lob, freut uns.

EnWiPo
EnWiPo
„Wir ziehen immer häufiger Abwärme oder Abwasser in Betracht“

Wir ziehen immer häufiger Abwärme oder Abwasser in Betracht“

Seit diesem Jahr gilt das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze. Bis 2028 müssen alle Kommunen eine solche Planung vorlegen. Im Interview erklärt Jannik Hartfil, Fachgebietsleiter Kommunale Wärmeplanung bei dem Energienetzbetreiber EWE...

„Wir ziehen immer häufiger Abwärme oder Abwasser in Betracht“

Wir ziehen immer häufiger Abwärme oder Abwasser in Betracht“

Seit diesem Jahr gilt das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze. Bis 2028 müssen alle Kommunen eine solche Planung vorlegen. Im Interview erklärt Jannik Hartfil, Fachgebietsleiter Kommunale Wärmeplanung bei dem Energienetzbetreiber EWE...

Das Klima­schutz­gesetz ist durch! Und zwar komplett …

Das Klima­schutz­gesetz ist durch! Und zwar komplett …

Deutschland hat ein novelliertes Klimaschutzgesetz. Die FDP war sich für nichts zu schade und drohte mit angeblichen Fahrverboten. Jetzt muss der Verkehrssektor nicht mehr selbst Treibhausgase einsparen. Fahrverbote sind etwas für den Kriegsfall oder Ölkrisen, nicht...