Das Eichrecht für Ladesäulen war es bisher kaum anwendbar. Zwar sind zertifizierte Geräte für Normalladesäulen mittlerweile verfügbar.
Für Gleichstromladesäulen standen jedoch bis Ende 2019 keine geeigneten Messgeräte zur Verfügung. Eine Folge davon: sehr unterschiedliche Tarife. Doch das soll sich jetzt ändern.
Seit 2015 gilt das Eichrecht für öffentliche Ladesäulen in Deutschland nach MessEG (§ 3 Nr. 22 und 23) und MessEV (§ 1). Doch eine Umsetzung war nur zögerlich möglich, da es bis Ende 2018 kaum eichrechtskonforme Geräte gab. Deshalb entsprach ein Großteil der im öffentlichen Raum installierten 24.000 Ladepunkte an gut 18.400 Ladestationen nicht den technischen Vorgaben.
Experten schätzen, dass sich ein Drittel aller Wechselstrom-Ladesäulen gar nicht mit eichrechtskonformen Messeinrichtungen nachrüsten lässt. Diese müssten wieder rückgebaut werden.
Dabei sollte gerade das Eichrecht die Grundlage für eine einheitliche Abrechnung der getankten Kilowattstunden (kWh) darstellen. Doch davon war lange nichts zu spüren. Nach wie vor gibt es verschiedene Tarife, die sich nach den getankten kWh richten können, ebenso aber nach der Ladezeit oder nach festen Grundgebühren, die einfach so fürs Stromtanken fällig werden.
Das soll in Zukunft nicht mehr möglich sein. Eine Arbeitsgruppe aus den Landeswirtschaftsministerien sollte gemeinsam mit den Eichämtern eine Harmonisierung herbeiführen. Doch die Arbeitsgruppe kam nie zustande. Stattdessen zeichnet sich eine Lösung ab, die durch Hersteller und Betreiber über die „Nationale Plattform Zukunft der Mobilität“ und durch den Branchenverband BDEW maßgeblich selbst initiiert wurde. …
Gekürzt. Geschrieben für Energie&Management. Erschienen in der Ausgabe 7−8÷2020. Der vollständige Beitrag ist nur dort zu lesen. Zum kostenfreien Probeabo, dem Artikelkauf oder den verschiedenen Abonnement-Paketen geht es hier.
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