Die Ausbauziele für erneuerbare Energien, die im EEG festgeschrieben wurden, reichen für den wachsenden Bedarf im deutschen Stromnetz nicht aus. Foto: Frank Urbansky

2021er Reform des EEG reicht nicht aus

von | 23. Februar 2021

Das Erneuerbare-​Energien-​Gesetz wurde in diesem Jahr umfassend geändert. Doch die Reform zielt nur bedingt auf einen von der Regierung beschlos­senen beschleu­nigen Ausbau von Wind- und Sonnen­strom ab.

Seit 21 Jahren existiert das Gesetz: „Das Erneuerbare-​Energien-​Gesetz (EEG) regelt die bevor­zugte Einspeisung von Strom aus erneu­er­baren Quellen (Ökostrom) und garan­tiert feste Einspei­se­ver­gü­tungen”, beschreibt Springer-​Vieweg-​Autor Martin Doppel­bauer in seinem Buch­ka­pitel Ener­gie­ver­sorgung auf Seite 329 dessen Zweck.

Schon 1991 wurde es von der damaligen christlich-​liberalen Regierung beschlossen, trat aber erst neun Jahre später unter Rot-​Grün in Kraft. In den vergan­genen 21 Jahren wurde es insgesamt sieben Mal geändert. 2017 erfolgte sicherlich der gravie­rendste Einschnitt: die Umstellung von einer festen Vergütung von Solar- und PV-​Strom auf ein Ausschrei­bungs­modell. Seitdem bekommen, abgesehen von kleineren PV-​Anlagen, nur noch die Anlagen einen Zuschlag für einen Bau, die die geringste Vergütung bean­spruchen. Mitunter liegt diese Vergütung bei gut 4 bis 6 Cent je kWh. …


Gekürzt. Geschrie­ben für Sprin­ger Pro­fes­sio­nal. Der kom­plette Beitrag ist hier zu lesen.

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

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