Die energetische Modernisierung des Gebäudebestandes kostet. Der Staat schießt immerhin einiges zu. Dennoch: Mieten steigen in aller Regel danach. Die mit der Sanierung einhergehenden niedrigeren Nebenkosten, insbesondere für Energie können dies nur in den wenigsten Fällen ausgleichen. Das Problem ist lange bekannt.
Die Partei die Linke startet nun eine Gesetzes- Initiative, um dem einen Riegel vorzuschieben. Das vorhaben dürfte jedoch scheitern, da keine der Regierungsparteien vom derzeitigen, erst im Februar 2015 präzisierten Kurs abweichen will.
Zur Begründung der Initiative schreibt die Linke:
Die Kosten beider Arten der Modernisierung trägt nach bisheriger Rechtslage einzig und allein die Mieterin oder der Mieter. Diese Tatsache wird zunehmend vermieterseitig missbraucht, um Bestandsmieterinnen und ‑mieter zur Kündigung zu nötigen, um anschließend die Wohnungen hochwertig zu modernisieren, in Einzeleigentum umzuwandeln und als Eigentumswohnung mit hoher Profitrate verkaufen zu können. Die energetische Sanierung der Gebäudesubstanz ist Klimaschutz, darf aber nicht zur Vertreibung von Mieterinnen und Mietern führen.
Da die der Gesetzgebung zugrunde liegende Aufgabe „Klimaschutz“ eine gesamtgesellschaftliche sei, dürfe diese nicht allein kostenseitig auf die Mieter abgewälzt werden. Zu deren Schutz verlangt der Gesetzesvorschlag folgendes:
Mietsteigerungen nach Modernisierung auf ein Minimum reduzieren, insbesondere durch folgende Maßnahmen:
- Eine Absenkung der Modernisierungsumlage auf die jährliche Miete in Höhe von 11 auf übergangsweise 5 % der für die Wohnung aufgewendeten Kosten als einen ersten Schritt. Mittelfristig soll die Modernisierungsumlage durch eine Regelung ersetzt werden, nach der die Modernisierungskosten über den Mietspiegel statt über eine Umlage geltend gemacht werden mit dem Ziel der Warmmietenneutralität.
- Luxusmodernisierung gegen den Willen der Mieterinnen und Mieter ist dadurch zu beschränken, dass die Modernisierungsumlage auf Maßnahmen begrenzt wird, die die Wohnung in einen allgemeinüblichen Standard versetzt. Als „allgemein üblich“ gilt, wenn mindestens zwei Drittel aller Mietwohnungen gleichen Alters in der Region diesen Ausstattungsstandard aufweisen.
- Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm ist auf mindestens 5 Milliarden Euro jährlich (von derzeit 2 Milliarden Euro) aufzustocken und ein Rechtsanspruch auf öffentliche Förderung energetischer Modernisierungsmaßnahmen einzuführen.
- Soziale Härtefälle in Bezug auf Alter, Haushaltseinkommen und Gesundheitszustand der im Haushalt lebenden Mieterinnen und Mieter definieren und diese per Gesetz vor unzumutbarer Mietererhöhung infolge von Modernisierungsmaßnahmen und drohender Kündigung der Wohnung schützt.
Die Ziele sind löblich, aber nicht nur aufgrund der Oppositionsrolle der Linken kaum verwirklichbar. Die Aufstockung des CO2-Programms auf das 2,5fache wird schon kaum zu stemmen sein. Das derzeitige Programm ist bereits ein harter Kompromiss.
Und die detaillierte Regelung für soziale Härtefälle würde ein juristisches Monster gebären, das in der Praxis für massive Unsicherheiten sowohl auf Mieter- als auch Vermieterseite führen dürfte.
Gleiches gilt für die Modernisierungsumlage. Deren Absenkung auf 5 % ist kaum praktikabel, da sich so die Rückzahlung für die dafür in Anspruch genommenen Kredite bei gleichbleibender Tilgung anteilig mehr als verdoppelt – für Hausbesitzer ein K.O.-Kriterium, da sich so auch die Wertschöpfung nach hinten verschiebt.
Sicher bleiben damit Ungerechtigkeiten bestehen – auch für Mieter. Aber die energetische Sanierung und somit der Klimaschutz sind nicht zum Null-Tarif zu haben.
Das Ziel die Kosten gerecht aufzuteilen und zu verhindern, dass über Sanierungen Mieter vertrieben werden, ist gut. Aber ich befürchte auch das wird nicht zielführend sein.