Foto: Armin Kübelbeck / Wikimedia / Linzenz unter CC-BY-SA

Ener­ge­tische Moder­ni­sierung: Was ist gerecht

von | 21. Januar 2016

Die ener­ge­tische Moder­ni­sierung des Gebäu­de­be­standes kostet. Der Staat schießt immerhin einiges zu. Dennoch: Mieten steigen in aller Regel danach. Die mit der Sanierung einher­ge­henden nied­ri­geren Neben­kosten, insbe­sondere für Energie können dies nur in den wenigsten Fällen ausgleichen. Das Problem ist lange bekannt. 

Die Partei die Linke startet nun eine Gesetzes- Initiative, um dem einen Riegel vorzu­schieben. Das vorhaben dürfte jedoch scheitern, da keine der Regie­rungs­par­teien vom derzei­tigen, erst im Februar 2015 präzi­sierten Kurs abweichen will.

Zur Begründung der Initiative schreibt die Linke:

Die Kosten beider Arten der Moder­ni­sierung trägt nach bishe­riger Rechtslage einzig und allein die Mieterin oder der Mieter. Diese Tatsache wird zunehmend vermie­ter­seitig miss­braucht, um Bestands­mie­te­rinnen und ‑mieter zur Kündigung zu nötigen, um anschließend die Wohnungen hoch­wertig zu moder­ni­sieren, in Einzel­ei­gentum umzu­wandeln und als Eigen­tums­wohnung mit hoher Profi­trate verkaufen zu können. Die ener­ge­tische Sanierung der Gebäu­de­sub­stanz ist Klima­schutz, darf aber nicht zur Vertreibung von Miete­rinnen und Mietern führen.

Da die der Gesetz­gebung zugrunde liegende Aufgabe „Klima­schutz“ eine gesamt­ge­sell­schaft­liche sei, dürfe diese nicht allein kosten­seitig auf die Mieter abgewälzt werden. Zu deren Schutz verlangt der Geset­zes­vor­schlag folgendes:

Miet­stei­ge­rungen nach Moder­ni­sierung auf ein Minimum redu­zieren, insbe­sondere durch folgende Maßnahmen: 

  • Eine Absenkung der Moder­ni­sie­rungs­umlage auf die jährliche Miete in Höhe von 11 auf über­gangs­weise 5 % der für die Wohnung aufge­wen­deten Kosten als einen ersten Schritt. Mittel­fristig soll die Moder­ni­sie­rungs­umlage durch eine Regelung ersetzt werden, nach der die Moder­ni­sie­rungs­kosten über den Miet­spiegel statt über eine Umlage geltend gemacht werden mit dem Ziel der Warmmietenneutralität. 
  • Luxus­mo­der­ni­sierung gegen den Willen der Miete­rinnen und Mieter ist dadurch zu beschränken, dass die Moder­ni­sie­rungs­umlage auf Maßnahmen begrenzt wird, die die Wohnung in einen allge­mein­üb­lichen Standard versetzt. Als „allgemein üblich“ gilt, wenn mindestens zwei Drittel aller Miet­woh­nungen gleichen Alters in der Region diesen Ausstat­tungs­standard aufweisen. 
  • Das CO2-​Gebäudesanierungsprogramm ist auf mindestens 5 Milli­arden Euro jährlich (von derzeit 2 Milli­arden Euro) aufzu­stocken und ein Rechts­an­spruch auf öffent­liche Förderung ener­ge­ti­scher Moder­ni­sie­rungs­maß­nahmen einzuführen.
  • Soziale Härte­fälle in Bezug auf Alter, Haus­halts­ein­kommen und Gesund­heits­zu­stand der im Haushalt lebenden Miete­rinnen und Mieter defi­nieren und diese per Gesetz vor unzu­mut­barer Mieter­erhöhung infolge von Moder­ni­sie­rungs­maß­nahmen und drohender Kündigung der Wohnung schützt. 

Die Ziele sind löblich, aber nicht nur aufgrund der Oppo­si­ti­ons­rolle der Linken kaum verwirk­lichbar. Die Aufsto­ckung des CO2-​Programms auf das 2,5fache wird schon kaum zu stemmen sein. Das derzeitige Programm ist bereits ein harter Kompromiss. 

Und die detail­lierte Regelung für soziale Härte­fälle würde ein juris­ti­sches Monster gebären, das in der Praxis für massive Unsi­cher­heiten sowohl auf Mieter- als auch Vermie­ter­seite führen dürfte.

Gleiches gilt für die Moder­ni­sie­rungs­umlage. Deren Absenkung auf 5 % ist kaum prak­ti­kabel, da sich so die Rück­zahlung für die dafür in Anspruch genom­menen Kredite bei gleich­blei­bender Tilgung anteilig mehr als verdoppelt – für Haus­be­sitzer ein K.O.-Kriterium, da sich so auch die Wert­schöpfung nach hinten verschiebt.

Sicher bleiben damit Unge­rech­tig­keiten bestehen – auch für Mieter. Aber die ener­ge­tische Sanierung und somit der Klima­schutz sind nicht zum Null-​Tarif zu haben.

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

1 Kommentar

  1. Andy

    Das Ziel die Kosten gerecht aufzu­teilen und zu verhindern, dass über Sanie­rungen Mieter vertrieben werden, ist gut. Aber ich befürchte auch das wird nicht ziel­führend sein.

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