Langsam guckt die Katze aus dem Steuersack. Zwar war die Höhe klar, mit der Autogas und Erdgas weiterhin besteuert werden, doch nicht de Zeitraum. Beim 6. Berliner Automobildialog des Kfz-Gewerbes nun lies Michael Meister, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, den schwarzen Kater springen.
Demnach soll Flüssiggas bis 2021 und Erdgas bis 2024 weiter steuerlich gefördert werden. Dabei sei jeweils eine Degressionsregelung bei Flüssiggas ab 2019 und bei Erdgas ab 2022 vorgesehen, die zum schrittweisen Abschmelzen der Förderhöhe führen werde.
Bei den Vertretern der Gaswirtschaft stieß dies auf wenig Gegenliebe. Sie hatten auf einen längeren Zeitraum ohne Degression gehofft. Wie es nun aussieht, wird Autogas ab 2024 nun mit Benzin konkurrieren müssen. Zwar liegt der Produktpreis auch ohne Steuervergünstigung dann noch rund 20 Eurocent unter dem vom Ottokraftstoff. Ob sich dann eine Amortisation der gut 2.500 Euro teuren LPG-Anlage rechnet, ist aber eher zweifelhaft beziehungweise sehr langwierig. Eine entsprechende Kalkulation findet sich hier.
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