Zwischen der Bundesregierung und dem Bundesrat bahnt sich ein Streit um das künftige KWK-Gesetz an. Wie berichtet, plant die Bundesregierung, das Ziel von 25 % KWK-Anteil bis 2020 nicht an der Nettostromerzeugung, sondern an der regelbaren Stromerzeugung festzumachen.
Die Ländervertretung widerspricht dem:
„Eine Umstellung des KWK-Ausbauziels auf 25 Prozent an der regelbaren Nettostromerzeugung würde bedeuten, dass praktisch kein Ausbauspielraum für die Kraft-Wärme-Kopplung mehr verbleibt, da laut der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlichten Energiestatistik bereits im Jahr 2013 bundesweit ein KWK-Anteil von rund 22 Prozent an der regelbaren Nettostromerzeugung erreicht worden ist, ohne Berücksichtigung der Kernkraftwerke beträgt der Anteil der KWK sogar bereits rund 26 Prozent der regelbaren Nettostromerzeugung.”
Die Bundesregierung hat schon entgegnet, dass sie an ihrem Ziel festhalten wolle. Der Bundesrat verlangt zudem, dass über das Jahr 2020 hinaus das dann erreichte Niveau am KWK-Strom gehalten werden solle. Auch das solle im Gesetz verankert werden.
Die von der Bundesregierung geplante Schlechterstellung der Förderung von selbst erzeugtem KWK-Strom, insbesondere auch bei Brennstoffzellen-KWK, will der Bundesrat ebenfalls nicht akzeptieren. Dies hatten zuvor schon Wissenschaftler in einem Gutachten gefordert. Die geplante Förderung gasbetriebener KWK-Anlagen soll nach dem Willen der Länder zwei Cent pro Kilowattstunde betragen. Die Bundesregierung sah hierfür 1,5 Cent pro Kilowattstunde vor.
Vorschaubild: Kleine KWK-Lösungen, w ie hier ein gasbetriebenes Blockheizkraftwerk im Wohnungsbereich, werden in Zukunft nicht mehr so gut gefördert wie große KWK-Anwendungen. Foto: Urbansky
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