Die Bundesregierung fällt ja immer mal wieder damit auf, dass sie die Fakten zur Energiewende nicht parat hat. Nun ist zumindest der gute Wille da, dies zu ändern. Ein Monitoring, das jährlich die Hardfacts zum Energiemarkt ermittelt, und alle drei Jahre Trends bestimmt, soll es nun richten.
Angegliedert wird es beim Bundeswirtschaftsministerium. Ihm soll eine unabhüngige Komission von vier Wissenschaftlern vorstehen. Wenigstens ist im Entwurf dieses Monitoring-Prozesses „Energie der Zukunft” vorgesehen, dass keine staatsnahen oder lobbyanhängigen Vertreter berufen werden.
Doch wie sinnvoll ist das Monitoring?
Das jährliche Monitoring soll wie folgt aussehen:
Der Monitoring-Bericht ist faktenorientiert und bewertet den Fortschritt bei der Zielerreichung und den Stand der Umsetzung. Er wird für den Zeitraum des vorausgegangenen Kalenderjahrs vorgelegt. Zu quantitativen Größen/Indikatoren erfolgt eine Gegenüberstellung mit dem jeweiligen Status quo (z.B. Absenkung des Primärenergie- und Stromverbrauchs, Strommix, Anteile erneuerbarer Energien, Netzausbau, Entwicklung der Energieeffizienz, Entwicklung der Treibhausgas (THG)-Emissionen, Energiepreise und ‑kosten, Stromhandel mit dem Ausland).
Nun, dafür braucht es kein Monitoring, das wird schon jedes Quartal und für das Gesamtjahr von der Arbeitsgemeinschaft Eneregiebilanzen erfasst.
Bei dem dreijährige Monitoring, „Zusammenfassender Fortschrittsbericht“ genannt, will die Bundesregierung folgendes machen:
Der Fortschrittsbericht beruht auf einer mehrjährigen Datenbasis und trägt auf diese Weise dazu bei, dass verlässliche Trends erkennbar werden.
Er enthält eine ausführliche Gegenüberstellung von Status quo und quantitativen und qualitativen Zielsetzungen des Energiekonzepts.
Er beschreibt und bewertet den Stand bei der Umsetzung wesentlicher Maßnahmen und bietet Gelegenheit für tiefer gehende Analysen, für die ggfs. statistische Sonderaufbereitungen notwendig sind.
Er gibt einen Ausblick auf die absehbare weitere Entwicklung wichtiger Kenngrößen.
Er untersucht Ursachen und stellt Hemmnisse dar.
Er schlägt ggfs. Maßnahmen vor, um Hemmnisse zu beseitigen und die Ziele zu erreichen.
Also AGEB-Jahresberichte der letzten Jahre plus etwas Marktbeobachtung und ein bißchen intellektuelle Interpretation, was das denn nun zu bedeuten habe. Das sollte ein Volkswirtschaftsstudent nach dem 2. Studienjahr schon hinbekommen. Eine Expertenkommission, deren Mitglieder „über besondere wissenschaftliche Kenntnisse und Erfahrungen über das Energiesystem und die energiepolitische Zieltrias verfügen“, bedarf es dazu kaum.
Vorschaubild: Hier soll das Energiewende-Monitoring laufen: Bundeswirtschaftsministerium in Berlin. Foto: Beek100 Wikimedia /Lizenz unter CC BY-SA 3.0
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