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Strom­markt­gesetz: Länder fordern etwas Kosmetik

von | 18. Dezember 2015

Zwar nennt der Bundesrat seine Forde­rungen für das Strom­markt­gesetz „umfang­reiche Verbes­se­rungen“. Doch bei genauerem Hinsehen sind diese Forde­rungen eher kosme­ti­scher Natur. 

So sieht die Länder­kammer eine weitere Verschlech­terung der wirt­schaft­lichen Rahmen­be­din­gungen für den Betrieb von Ener­gie­spei­chern, insbe­sondere Pump­spei­cher­kraft­werken. Mögliche Hemmnisse für deren Errichtung und Betrieb seien daher zu beseitigen.

Diese liegen jedoch meist auf Landes­ebene. So gelang es zumBei­spiel EnBW bisher nicht, in Baden-​Württemberg das Pump­spei­cher­kraftwerk Atdorf zu erreichten, auch weil die dortige Landes­re­gierung politisch nicht mitzog. Insbe­sondere die regie­renden Grünen sind teils dafür (Umwelt­mi­nister) teils dagegen (Kreis­verband vor Ort). Zudem: Neue Pump­spei­cher­kraft­werke sind in Deutschland aufgrund der geogra­fi­schen Gege­ben­heiten kaum möglich.

Eine weitere Forderung ist eine Null-​Forderung: Strom aus Erneuerbaren-​Energie-​Anlagen sei sinnvoll zu nutzen. Sie sollten bei Netz­eng­pässen möglichst nicht abge­schaltet werden. Dies ist technisch jedoch schwer möglich. Eine Wind­turbine lässt sich nun mal schneller abregeln als ein Kohle­kraftwerk. In deren Zusam­menhang wurde übrigens die umstrittene Kraft­werks­re­serve ausdrücklich gebilligt. Gleich­zeitig soll eine effi­zi­entere Netz­planung die Kosten des Netz­ausbaus redu­zieren. Gebilligt wurde in der gleichen Plenums­sitzung jedoch die Vorrang­re­gelung für Erdkabel vor Über­land­lei­tungen, die genau das verteuert.

Beim Gesetz zur Digi­ta­li­sierung der Ener­gie­wende möchte der Bundesrat die dort vorge­sehene Spei­cher­frist für Ener­gie­ver­brauchs­werte von 24 auf 12 Monate verkürzen. Dies sei im Sinne des Daten­schutzes. Endver­braucher mit einem Jahres­strom­ver­brauch bis zu 6 000 Kilo­watt­stunden sollten zudem der Einbindung ihres Mess­systems in ein Kommu­ni­ka­ti­onsnetz ablehnen können, was für private Verbraucher so noch nicht vorge­sehen war.

Immerhin: Ener­gie­wirt­schafts­gesetz, Strom­netz­ent­gelt­ver­ordnung, Strom­netz­zu­gangs­ver­ordnung und Erneuerbare-​Energien-​Gesetz will der Bundesrat in einigen Teilen geändert sehen. Bei letzterem machen sich die Länder insbe­sondere für mehr Strom aus Biomasse stark – eine Tech­no­logie, die von der Bundes­re­gierung mehr oder weniger aufs Abstell­gleis geschoben wurde.

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Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

2 Kommentare

  1. Gernot Kloss

    Neue Pump­spei­cher­kraft­werke sind in Deutschland aufgrund der geogra­fi­schen Gege­ben­heiten kaum möglich. 

    Diese Aussage im Artikel ist absolut falsch. Es gibt neuartige Speicher in Form von Pump­spei­chern mit schwim­mendem Spei­cherteil, die darauf warten, genutzt zu werden. Diese sind überall einsetzbar. Trotz ihrer hohen Effizienz von über 90 % liegen die Herstel­lungs­kosten und der Flächen­ver­brauch dieser Speicher weit unter der Hälfte konven­tio­neller Pump­speicher. Zudem könnten sie einen Großteil der geplanten, teuren Über- und Unterland-​Stromleitungen über­flüssig machen.

    • Frank Urbansky

      Gibt es die schon in der Praxis? Und wenn nicht, warum nicht?

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