Vom Industriestromprivileg, also der Herausnahme von Zahlung der EEG-Umlage für besonders energieintensive Unternehmen, könnten in Zukunft auch die profitieren, die in den letzten Jahren in Effizienzmaßnahmen investierten und nun unter die Schwelle der Befreiung fallen.
Die Bundesregierung antwortet auf eine entsprechende Anfrage der Grünen:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erarbeitet derzeit einen Vorschlag, wie im Wege einer Änderung des EEG eine Benachteiligung von Unternehmen, die durch Effizienzinvestitionen unter die Schwellenwerte fallen, vermieden werden kann. Die Auswirkungen dieses Vorschlags können erst abgeschätzt werden, wenn der konkrete Regelungsvorschlag vorliegt.
Damit würden zwar die Unternehmen belohnt, die energetisch etwas weiter gedacht haben als der Rest. Gleichzeitig wird sich das auf die EEG-Zahler auswirken,denn deren Beiträge erhöhen sich. Die Idee, gerade die energieintensiven Unternehmen mit der vollen EEG-Umlage zu belasten und somit zu Effizienzmaßnahmen zu zwingen, leuchtet der Bundesregierung nicht ein, Ihrer Ansicht nach würde die Produktion dann verlagert oder eingestellt.
Bisher, Stand März 2016, stellten insgesamt 2 305 Anträge zur Besonderen Ausgleichsregelung auf Begrenzung der EEG-Umlage für dieses Jahr. Sie setzen sich, gemessen an der Abnahmestellen nach Begrenzungsbereich, so zusammen:
Anmerkung: Die Begrenzungsbescheide werden nach Abnahmestellen erteilt, so dass ein einzelnes begünstigtes Unternehmen mit mehreren Abnahmestellen unter unterschiedliche Begrenzungstatbestände fallen kann. Aus diesem Grund gibt das BAFA die Anzahl der Abnahmestellen und nicht die Anzahl der Unternehmen an.
Über weitere Widersprüchlichkeiten im EEG berichtet Energieblogger-Kollege Kilian Rüfer hier auf seinem Blog Sustainment.
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