Hier nun die Antwort von der Leipziger SPD-MdB Daniela Kolbe und Ordentliches Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales, auf die Frage: Warum wird dezentraler Mieter-Eigenstrom durch eine Umlage verteuert?
Faktisch handelt es sich bei dem von Ihnen angesprochenen Modell der Stromlieferung um die Leistung eines Dritten. Grund dafür ist, dass die Photovoltaikanlage auf dem Dach oder das Blockheizkraftwerk im Keller nicht den Mieter(-inne)n sondern dem oder der Eigentümer/-in gehört. Der Stromlieferant kauft dem oder der Eigentümer/-in den Strom ab und verkauft ihn dann an die Mieter/-innen weiter. Es handelt sich also eine herkömmliche Lieferbeziehung. Im EEG ist vorgesehen, dass der oder die Endverbraucher/-in dafür eine Umlage zahlt.
Ich sehe das durchaus kritisch. Wir müssen alternative Mieterstrommodelle ermöglichen. Das ist eine ganz grundsätzliche Diskussion, die in der SPD und der Bundesregierung noch nicht zu Ende geführt ist. Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, dass Modelle gefunden werden, die den Mieter/-innen zu Gute kommen.
Daniela Kolbe wurde innerhalb der Aktion #Fragwürdig #EEG2016 der Energieblogger befragt. Eine weitere Antwort von Oliver Krischer (Grüne) auf die oben gestellte Frage findet sich hier.
Mehr unter energieblogger.net.
In dieser Angelegenheit kann jeder in seinem Sinn argumentieren. Das wird besonders deutlich an der Auferlegung von Kosten, welche durch die Besonderheit dezentraler Versorgung ganz neu und „künstlich” entstanden sind und gern unter „Solidaritätsargumenten” begraben werden.
Das ist zum einen die wenig bekannte bzw. beachtete Tatsache, jede PV-Anlage welche bis 2009 per Volleinspeisung den selbst erzeugten Strom ins „Netz” – das lokale Ortsnetz – einspeist, in der Regel für bis zu 30% der jährlichen Produktion auf dem „Umweg” des Bezugs des eigenen Produkts über den Bezugszähler, seit Anbeginn genau für diese Menge, sämtliche Belastungen die das EEG bereithält brav entrichtet. Immerhin ~30% der gesamten je von PV-Kleinanlagen produzierten Energie hat niemals physikalisch „bemerkenswert” das Ortsnetz erreicht. Juristisch, finanztechnisch dann doch, immerhin „verweilte” dieser Strom zwischen den beiden Zählern kurzzeitig „im Netz”.…
Ein nicht kleiner Anteil der bis dahin wachsenden Zahl der kleinen privaten PV-Anlagen. Erst ab 2009, (für einen kurzen Zeitraum) wurde die „Überschusseinspeisung” als Möglichkeit eingeräumt um die Zahl der Neuinstallationen weiter zu steigern. Ab 2012 war auch diese kurze Episode Geschichte (außer für diejenigen, welche sich zuvor zu diesem Einspeisemodell entschlossen hatten). Hier lässt sich durch die erforderliche Rechenmethode Summe der solaren Leistung minus Überschusseinspeisung (beides per Zähler dokumentiert) der „Eigenverbrauch” unzweifelhaft feststellen.
Nun zum „Lebensweg” der Überschusseinspeisung, welche man getrost bei allen PV-Anlagen dieses Typs annehmen kann. Die relativ geringe Energiemenge verteilt sich entsprechend der Zustände aller Haushalte im Ortsnetz. Mir ist kein Ortsnetz bekannt, welches über den Ortsnetztrafo in das übergeordnete Netz zurückspeisen würde. Ergo stellen all diese Anlagen eher eine Entlastung der Hochspannungsnetze da.
Das tatsächliche rein finanztechnischen Problem, ist die Verdrängung der bis dahin monopolistischen Stromerzeuger. Klar, durch die so zurückgehenden Ströme wurde der daraus wie im Paradies entstehenden jährlichen Gewinne empfindlich gestört. Sicher gibt es auch technische Gründe, aber der Hauptgrund ist die Konkurrenz und die verlorenen Absatzgrößen.
Mit Hilfe eine allgewaltigen Lobby wird nun das EEG entgegen der ursprünglichen Absicht in ein Instrument zur Bekämpfung jeder privaten Initiative zur Energiewende pervertiert. Das reiht sich problemlos in das wunderbare Instrument „EXX” ein, wo man EEG zu günstigen Tiefpreisen an die Industrie verhökert und die daraus entstehenden negative Differenz nahezu ausschließlich den privaten Haushalten zur Bezahlung der im EEG enthaltenen Fördersummen „weiterreicht”. Und in geradezu machiavellischer Manier diese „Preisgestaltung” propagandistisch gegen die EE richtet.…
Nur noch ein Vergleich. Warum erhebt man für Fußgänger und Radfahrer nicht ebenfalls eine entsprechende Abgabe ? Nutzen diese „Sozialschmarotzer” doch die wunderhübschen Autobahnen und Fernstraßen die auch für sie „vorgehalten werden müssen” so überhaupt nicht. Oder eine Flugabgabe, für alle, die teure Flugplätze nicht nutzen ?
Es gäbe noch eine Reihe von vergleichenden Argumenten, welche problemlos die Unsinnigkeit der gern vorgebrachten Argumente der Braunstromlobby ad absurdum führen könnten. Doch was nützt das, unsere Volksvertreter scheinen ausnahmslos blind und taub für vernünftige Argumente oder schlimmeres …
Wen die Zusammenhänge des „Netznutzungsentgelt” näher interessieren, einfach das gleichnamige WIKI lesen und sich daran erfreuen.