Die Wohngebäudeversicherung gehört zu den wichtigsten Policen für Hausbesitzer. Ob der Versicherungsschutz auch für eine installierte Solaranlage gilt, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
In den meisten Verträgen sind Anlagen bis zu einer gewissen Größe oder einem bestimmten Anschaffungspreis enthalten. Leistung und Alter der Solaranlage können bei der Absicherung ebenfalls eine Rolle spielen. Dabei gelten je nach Versicherer unterschiedliche Grenzwerte. Wer bereits eine Wohngebäudeversicherung besitzt, sollte vor dem Einbau der Anlage einen Blick in die Vertragsbedingungen werfen. Vor dem Neuabschluss ist ein genauer Vergleich der Angebote für eine Wohngebäudeversicherung zu empfehlen.
Welche Schäden werden abgedeckt?
Seit 2010 setzt sich die Wohngebäudeversicherung aus vier Bausteinen zusammen. So lässt sich der Versicherungsschutz an die persönlichen Bedingungen anpassen. Ein Baustein sichert Solaranlagen gegen Schäden durch Feuer, Blitzschlag und Explosion ab. Für Solarbesitzer wichtig ist zudem die Absicherung gegen Hagel und Sturm. Zu beachten ist dabei, dass nur Schäden ab der Windstärke 8 versichert sind. Ein weiterer Baustein versichert durch Leitungswasser verursachte Schäden. Elementarschäden müssen bei der Wohngebäudeversicherung separat abgesichert werden. Der Zusatz schützt vor den finanziellen Folgen durch elementare Ereignisse wie Überschwemmungen, Lawinen oder Erdrutsche.
Welche Leistungen sind bei Solaranlagen wichtig?
Eine gute Wohngebäudeversicherung definiert sich in erster Linie über die beinhalteten Leistungen. Empfehlenswert ist unter anderem der Einschluss von grober Fahrlässigkeit. Ansonsten kann der Versicherer die Leistung bei grob fahrlässigen Schäden kürzen oder sogar komplett verweigern. Wird die Solaranlage beschädigt, sollten Abbruch- und Aufräumkosten mit einer Summe von mindestens 50.000 Euro abgedeckt sein. Müssen nach einem Brand Reste der Anlage abgebaut und entfernt werden, kommt der Versicherer für die Kosten auf.
Wichtig ist auch ein Schutz vor Überspannungsschäden. Schlägt der Blitz nicht im Haus selbst, sondern in eine Überlandleitung ein, können sogenannte Stromspitzen entstehen. Diese können mitunter auch Schäden an einer Heizungs- oder Solaranlage verursachen.
Spezielle Photovoltaikversicherung abschließen?
Sofern die Solaranlage nicht den im Vertrag der Wohngebäudeversicherung genannten Bedingungen entspricht, können Hausbesitzer auch eine separate Police abschließen. Vorteil ist dabei ein zumeist höherer Leistungsumfang, welcher zudem individuell auf Solaranlagen ausgerichtet ist. So sind bei den meisten Policen auch Schäden durch Material- und Konstruktionsfehler abgedeckt. Über die Wohngebäudeversicherung sind solche Schäden nicht versichert. Sinnvoll ist zudem der Schutz vor durch einen Diebstahl verursachte finanziellen Schäden. Gute Verträge decken zudem auch Schäden durch Tierverbiss, Kurzschluss oder eine falsche Bedienung. Die Photovoltaikversicherung bietet zudem noch einen weiteren wichtigen Vorteil. So kommen die Policen auch für entgangene Erträge aufgrund eines Ausfalls der Solaranlage auf.
Haftpflichtversicherung für Photovoltaikanlagen
Ein umfassender Haftpflichtschutz ist für Inhaber von Solaranlagen ebenfalls von großer Bedeutung. Diese kommt für Schäden auf die Dritten entstehen. Dies gilt beispielsweise wenn sich ein Modul löst und dadurch ein geparktes Fahrzeug beschädigt wird. Kommen dabei noch Personen zu Schaden kann dies ohne ausreichenden Schutz den finanziellen Ruin des Besitzers bedeuten. Mittlerweile schließen die meisten Haftpflichttarife auch Solaranlagen mit ein. Allerdings gelten dabei mitunter geringere Versicherungssummen.
Die Haftpflichtversicherung sollte bereits beim Aufbau der Solaranlage vorhanden sein, da hierbei ebenfalls Schäden entstehen können. In der Haftpflichtversicherung ist außerdem noch ein passiver Rechtsschutz vorhanden. Der Versicherer prüft zunächst alle Ansprüche, ob diese auch gerechtfertigt sind. Andernfalls werden die Ansprüche abgewehrt, falls erforderlich mit rechtlichen Mitteln.
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