Anschlusszwänge werden von Kommunen landauf, landab weiter genutzt, um individuellen und meist effizienteren Heizsystemen den Garaus zu machen. Geschützt werden sollen dabei die Monopole der meist kommunalen Energieversorger und Netzbetreiber.
Der Kampf gegen die teils unsinnigen Verbote und Zwänge ist deswegen so wichtig, weil er mit der Verteidigung marktwirtschaftlicher Prinzipien das Geschäft des mittelständischen Energiehandels für die Zukunft sichert. In drei Fällen war dies in letzter Zeit wieder erfolgreich.
Monopolstellung, intransparente Preissysteme, keine Wechselmöglichkeiten – die Schreckensliste für Fernwärmekunden ist lang. Aktuell prescht der Interessensvertreter der Energienetzbetreiber, der BDEW, vor und fordert – natürlich im Namen und Rahmen der Energiewende – leitungsgebundene Wärmenetze mit Hilfe sogenannter Sammel- und Verteilfunktionen zu verdichten und auszubauen. Die Wärmenetze sollen nach und nach in ein Zielsystem transferiert werden, das die Einbindung von erneuerbaren Energien erleichtert. Auch rechnet man mit einem Anstieg der Anforderungen an die Qualität der Wärme in Wärmenetzsystemen um die rechtlichen Vorgaben und die Kundenwünsche zu erfüllen.
Liest sich schön. Man möchte aber fast meinen: Koste es, was es wolle. Die Allianz Freie Wärme hält dagegen. Zwar könnten Nah- und Fernwärme im Einzelfall sinnvoll sein, wenn sie für den Bürger frei und ohne Anschluss- oder Benutzungszwang wählbar, sowie wirtschaftlich seien. „Doch bei den zentralen Wärmenetzen handelt es sich nach wie vor noch um den einzigen deregulierten Markt im Energiesektor, mit vielen verbraucherrechtlichen Einschränkungen”, so Johannes Kaindlstorfer, Sprecher der Initiative. Und: „Der Ausbau und die energietechnische Optimierung bestehender Wärmenetze gehen mit erheblichem finanziellen Aufwand einher. Das beeinflusst letztlich auch die Kosten im ohnehin schwierigen Wohnungsmarkt negativ – die Steuerzahler und Millionen von Mietern werden zusätzlich belastet.“ …
Gekürzt. Geschrieben für Brennstoffspiegel. Der vollständige Beitrag ist nur in der Ausgabe 10/2017 zu lesen. Zum kostenfreien Probeabo geht es hier.
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