Foto: IGT

Richt­linie für Planung von Smarthome-Systemen

von | 25. Oktober 2017

Die Ener­gie­wende im Haus und ins­be­son­dere die Hebung von Einspar­po­ten­zialen wird nicht ohne Digi­ta­li­sierung gelin­gen. Das Münchener IGT – Institut für Gebäu­de­tech­no­logie gibt monat­lich Tipps her­aus, mit denen Mietern, Verwaltern und TGA-​Verantwortlichen die Steuerung der Haus­technik leicht gemacht wer­den soll. Im Oktober beschreiben die Wissen­schaftler die Planung von Smart-Home-Systemen.

Der Trend zu „Smart Home” und „Smart Office” ist nicht zu verkennen. Nutzer fragen zunehmend nach Ener­gie­ef­fi­zienz, Komfort und Sicherheit durch moderne Gebäudetechnik.

Aber: Wie wird das Thema umgesetzt? Wie wird ermittelt, wie viel Auto­mation in einem Gebäude tatsächlich Sinn macht bzw. von den Nutzern ange­nommen wird? Wie kann früh­zeitig das benötigte Material und somit die Grundlage für Aufwand und Kosten bestimmt werden? Wie plant man ein „Smart Building” und wie kann die Planung und die Vorbe­reitung für die Program­mierung möglichst einfach durch­ge­führt und doku­men­tiert werden?

Aktua­li­sierte und erwei­terte Richtlinie

Der komplette Planungs­prozess wird in der Richt­linie Nr. 2 „Planung von Smarthome-​Systemen“ beschrieben. Diese ist inzwi­schen komplett über­ar­beitet und erweitert worden und steht nun als 80 Seiten starkes Werk inklusive vieler Check­listen und Vorlagen als Version 04 zur Verfügung.

Diese Richt­linie zeigt einen einfachen und prag­ma­ti­schen Weg von der ersten Idee bis zur konkreten Mengen­planung. Zusätzlich wird darge­stellt, wie die zu program­mie­renden Funk­tionen geplant werden können und gleich­zeitig als lang­fristige Doku­men­tation zur Verfügung stehen.

Der Fokus dieser Richt­linie kann auch als „Planung von Anfor­de­rungen aus Nutzer­sicht“ bezeichnet werden. Dies deshalb, da die in dieser Richt­linie beschrie­benen Anfor­de­rungen von einem Nutzer bewusst wahr­ge­nommen und beurteilt werden können. Es sind Anfor­de­rungen, die vom Nutzer formu­liert bzw. verstanden werden und für die ein Kunde bereit ist, einen gewissen Betrag zu bezahlen.

Diese Anfor­de­rungen enthalten zum einen Sicherheits- und Komfort­an­for­de­rungen. Energieeffizienz-​Anforderungen werden auch behandelt – aber nur soweit sie vom Endkunden wahr­ge­nommen oder verstanden werden.

Durch­ge­hende Planung

Die Richt­linie wurde erstellt, da oft nicht durch­gehend syste­ma­tisch geplant und doku­men­tiert wird. In vielen Fällen werden Anfor­de­rungen und Mate­ri­al­be­stimmung in münd­lichen Gesprächen fest­gelegt und die Program­mierung erfolgt ohne Doku­men­tation. Nicht selten ist der Nutzer mit dem Verhalten oder der Bedienung der Auto­mation unzu­frieden; parallel werden gleich­zeitig andere sinnvolle Anfor­de­rungen vergessen.

Auch im Falle von einem späteren Austausch von Kompo­nenten bzw. Erwei­te­rungen kann oft nicht mehr detail­liert nach­voll­zogen werden, was ursprünglich geplant und program­miert wurde. Diese Aspekte resul­tieren in unnötiger Unzu­frie­denheit des Nutzers, verge­benen Chancen des Anbieters und bedeuten für alle Betei­ligten unnötigen Aufwand und erhöhte Kosten. Diese Richt­linie hilft, die beschriebene Proble­matik deutlich zu verbessern, wenn nicht gar ganz zu beheben.

Ein beson­derer Nutzen der Richt­linie ist der, dass mit dem beschrie­benen Prozess sehr schnell das benötigte Material bestimmt werden kann. Basierend darauf lässt sich eine Kosten­schätzung für Mengen und Aufwand ableiten. Dies wiederum ermög­licht die Nach­jus­tierung der umzu­set­zenden Anfor­de­rungen. Falls die Gesamt­kosten höher als erwartet ausfallen, kann die eine oder andere Anfor­derung gestrichen werden und die Auswirkung auf die Kosten unmit­telbar trans­parent gemacht werden.

Falls die Gesamt­kosten niedriger sind als vermutet, erweitert man die Planung womöglich noch um die eine oder andere Anfor­derung. Letzteres ist deshalb sehr inter­essant, da die Umsetzung der ersten Anwen­dungen meist am aufwen­digsten ist. Viele Erwei­te­rungen profi­tieren davon, dass die nötigen Sensoren und Aktoren schon vorhanden sind und die zusätz­liche Funk­tio­na­lität oft nur eine Sache von Program­mierung oder Zuordnung ist. Deshalb besteht ein sinn­voller Bera­tungs­prozess zu „Smart Home“ bzw. „Smart Office“ aus mehreren itera­tiven Zyklen, die um die Themen Anfor­de­rungen und Kosten kreisen.

Bei Interesse kann die Richt­linie hier als PDF-​Datei bestellt werden. Dort ist auch der Down­loadlink für die unter­schied­lichen Vorlagen enthalten.

Der Tipp des Monats des IGT kann hier abon­niert werden.


Mit dem Smart Home, ohne dass sich eine moderne TGA-​Anlage kaum sinn­voll steu­ern lässt, befasst sich auch Energieblogger-​Kollege Björn Katz hier auf sei­nem Blog Strom­aus­kunft.

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

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