BHKW, das bei einer WEG installiert wurde und der Eigenversorgung mit Strom dient. Foto: EM Energiemanagement

Eigen­strom in der WEG – ein schwie­riges Unterfangen

von | 25. September 2018

Wohn­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaften dazu zu bewegen, selbst Strom zu erzeugen und zu vermarkten ist ein schwie­riges Unter­fangen. Denn letztlich muss die Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft nicht nur zustimmen, sondern künftig auch als sog. Elek­tri­zi­täts­ver­sor­gungs­un­ter­nehmen auftreten.

Tatsächlich gibt es am Markt einige Spezia­listen, die sich diesem Thema widmen. Für die Eigen­tümer als Betreiber gibt es mehrere Modelle.

Sie können den Strom zu einer niedrigen Vergütung in das öffent­liche Netz einspeisen, die Abwicklung der Strom­ver­marktung einem Contractor über­lassen oder sich selbst bzw. ihre Mieter via Mieter­strom­modell versorgen (siehe auch Betrei­ber­mo­delle für Eigen­strom­erzeugung). Rechtlich darf eine Wohn­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft (WEG) das. Fest­ge­stellt wurde dies in einem Urteil des FG Rheinland-​Pfalz (15.1.2015, 4 K 1102/​14, Urteil ist noch nicht rechts­kräftig, da Revision beim BFH unter Az. IV6/​16 anhängig), das sich auf die Einspeisung des durch die WEG erzeugten Stromes in das Netz bezieht. ..

Dann wären noch die Einnahmen. Wird ein BHKW wärme­ge­führt betrieben, hängt die Höhe der erzielten Einnahmen von der gelie­ferten Wärme­menge ab. Zwar kann man in jeder Wohnung ermitteln, wie viel Wärme dorthin geliefert wurde. Aber so gut wie jedes BHKW wird für Spit­zen­lasten mit einem Gas-​Brennwertkessel kombi­niert. Nicht ermitteln kann man, wer nun die Wärme erzeugte – BHKW oder Kessel. Und so ist es schwierig, die über ein BHKW gewon­nenen Einnahmen an die richtigen Mieter oder Wohn­ei­gen­tümer auszuschütten.

Gleiches gilt für den Strom. Aller­dings können hier – bei einem kompletten Selbst­ver­brauch der erzeugten Strom­menge – die Vorteile über ein eigenes Mieter­strom­modell allen Parteien zugu­te­kommen. Dafür ist es immer ratsam, innerhalb der Eigen­tü­mer­ver­sammlung von vorn­herein eine Klärung zu erreichen, wie mit den Gewinnen aus einem BHKW oder einer anderen strom­erzeu­genden Anlage zu verfahren ist. …

Doch in welchem Umfang lohnt sich das überhaupt? Dazu eine kleine Rechnung: Ange­nommen, ein BHKW kann 50 % des Strom­ver­brauchs in einem Wohn­ge­bäude abdecken (eine PV-​Anlage wird dies nie erreichen). Dann würden bei einem jähr­lichen Strom­bedarf von 125.000 kWh (für ein Haus mit 50 Parteien und durch­schnitt­licher Verbrauchs­größe von 2.500 kWh im Jahr) 62.500 kWh mittels BHKW abgedeckt. …


Gekürzt. Geschrie­ben für Immo­bi­li­en­wirt­schaft. Der voll­stän­dige Beitrag erschien in der Nummer 09/​2018. Zum Abon­ne­ment der Zeit­schrift Immo­bi­li­en­wirt­schaft geht es hier.

Über den kli­ma­neu­tralen Gebäu­de­be­stand berich­tet Energieblogger-​Kollege Björn Katz hier auf sei­nem Blog Strom­aus­kunft.

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

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