Wohneigentümergemeinschaften dazu zu bewegen, selbst Strom zu erzeugen und zu vermarkten ist ein schwieriges Unterfangen. Denn letztlich muss die Eigentümergemeinschaft nicht nur zustimmen, sondern künftig auch als sog. Elektrizitätsversorgungsunternehmen auftreten.
Tatsächlich gibt es am Markt einige Spezialisten, die sich diesem Thema widmen. Für die Eigentümer als Betreiber gibt es mehrere Modelle.
Sie können den Strom zu einer niedrigen Vergütung in das öffentliche Netz einspeisen, die Abwicklung der Stromvermarktung einem Contractor überlassen oder sich selbst bzw. ihre Mieter via Mieterstrommodell versorgen (siehe auch Betreibermodelle für Eigenstromerzeugung). Rechtlich darf eine Wohneigentümergemeinschaft (WEG) das. Festgestellt wurde dies in einem Urteil des FG Rheinland-Pfalz (15.1.2015, 4 K 1102/14, Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Revision beim BFH unter Az. IV R 6/16 anhängig), das sich auf die Einspeisung des durch die WEG erzeugten Stromes in das Netz bezieht. ..
Dann wären noch die Einnahmen. Wird ein BHKW wärmegeführt betrieben, hängt die Höhe der erzielten Einnahmen von der gelieferten Wärmemenge ab. Zwar kann man in jeder Wohnung ermitteln, wie viel Wärme dorthin geliefert wurde. Aber so gut wie jedes BHKW wird für Spitzenlasten mit einem Gas-Brennwertkessel kombiniert. Nicht ermitteln kann man, wer nun die Wärme erzeugte – BHKW oder Kessel. Und so ist es schwierig, die über ein BHKW gewonnenen Einnahmen an die richtigen Mieter oder Wohneigentümer auszuschütten.
Gleiches gilt für den Strom. Allerdings können hier – bei einem kompletten Selbstverbrauch der erzeugten Strommenge – die Vorteile über ein eigenes Mieterstrommodell allen Parteien zugutekommen. Dafür ist es immer ratsam, innerhalb der Eigentümerversammlung von vornherein eine Klärung zu erreichen, wie mit den Gewinnen aus einem BHKW oder einer anderen stromerzeugenden Anlage zu verfahren ist. …
Doch in welchem Umfang lohnt sich das überhaupt? Dazu eine kleine Rechnung: Angenommen, ein BHKW kann 50 % des Stromverbrauchs in einem Wohngebäude abdecken (eine PV-Anlage wird dies nie erreichen). Dann würden bei einem jährlichen Strombedarf von 125.000 kWh (für ein Haus mit 50 Parteien und durchschnittlicher Verbrauchsgröße von 2.500 kWh im Jahr) 62.500 kWh mittels BHKW abgedeckt. …
Gekürzt. Geschrieben für Immobilienwirtschaft. Der vollständige Beitrag erschien in der Nummer 09/2018. Zum Abonnement der Zeitschrift Immobilienwirtschaft geht es hier.
Über den klimaneutralen Gebäudebestand berichtet Energieblogger-Kollege Björn Katz hier auf seinem Blog Stromauskunft.
0 Kommentare