Das Jahr 2020 wartet mit zahlreichen neuen Regelungen im Energiebereich auf. Sie betreffen die Bereiche Mobilität und Wärme. Einige wirken sofort, andere erst später. Ein Überblick.
Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)
Das BEHG wurde erst kurz vor Jahresende durch den Bundesrat geschleust, der es nochmals verschärfte. Es regelt die Besteuerung anhand der CO2-Emissionen für den Wärme- und den Mobilitätsmarkt, wie sie im Strommarkt mit dem Zertifikatehandel schon lange gang und gäbe ist. Eingetrieben werden die Mehrkosten durch die 4000 sogenannten Inverkehrbringer. Das sind Hersteller und Händler von Kraft- und Brennstoffen wie Raffinerien, Importeure oder inländische Hersteller. Das System ist an den europäischen Zertifikatehandel angelehnt, stellt jedoch einen deutschen Sonderweg dar. Bis 2026 erfolgt jährlich eine schrittweise Anhebung der Bepreisung. …
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Das GEG vereint EEWärmeG, EnEV und EnEG. Alle drei waren untereinander nicht abgestimmt, insbesondere im Verhältnis der Verwendung erneuerbarer Energieträger zur Gebäudeeffizienz. Denn diese sind nicht automatisch effizient. Das GEG legt eindeutig den Fokus auf die Energieeffizienz und orientiert sich damit an der EnEV in der Fassung von 2016. Für öffentliche Bauten gilt ab sofort der KfW-55- Standard, für private der KfW-70-Standard. Grundlage sind hier ebenfalls die Referenzgebäude aus der EnEV. Beim geförderten Wohnungsbau gibt es zukünftig eine Beratungspflicht durch die Energieberater der Verbraucherzentrale des Bundesverbandes. …
Gekürzt. Geschrieben für Springer Professional. Der komplette Beitrag ist hier zu lesen.
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