Die Energieeffizienzrichtline (EED) verlangt von Immobilienbetreibern noch in diesem Jahr eine mindestens halbjährliche Unterrichtung der Mieter über ihre Verbräuche – jedenfalls da, wo dies schon möglich ist. Was nach einer lästigen Pflicht klingt, kann sich als Chance entpuppen.
Der Smart-Meter-Rollout ist längst, wenn auch mit dreijähriger Verspätung, gestartet. Zuerst betrifft es Verbraucher mit mehr als 6.000 kWh Strombezug im Jahr, die sich vor allem im gewerblichen Bereich finden dürften. Bis 2027 sollen alle Stromzähler in Deutschland dank digitaler Messung und intelligenter Gateways erfassbar sein. Verantwortlich sind zwar die Netzbetreiber, doch die Immobilienwirtschaft kann von diesem Prozess profitieren – allerdings nur bei aktivem Zutun. Das könnte der Einstieg in die komplett digitale Verwaltung und Steuerung einer Immobilie werden.
Denn nach dem Strom werden ebenso die Verbräuche von Wärme und Trinkwasser, aber auch aller anderen Medien wie Kälte oder die Müllabfuhr, digital erfasst. Für die Wärme gibt es schon einen ganz konkreten Termin: den 25. Oktober 2020, auch wenn es keinen gesetzlich verordneten Einbau von Smart Metern wie beim Strom gibt. Ab dann sollen Bewohner von Mehrfamilienhäusern da, wo es technisch möglich ist, eine halbjährliche Information über ihren Verbrauch und die damit verbundenen Kosten erhalten. Voraussetzung sind digitale Zähler für die Messung der Heizenergie, die aus der Ferne ausgelesen werden können. Ab 2022 sollen grundsätzlich alle Bewohner eines Mehrfamilienhauses, die mit fernauslesbaren Geräten ausgerüstet sind, eine monatliche Information erhalten. Dies sieht die neue Energieeffizienzrichtlinie (EED) vor, mit der die EU den Klimaschutz stärken will. …
Gekürzt. Geschrieben für Immobilienwirtschaft. Der vollständige Beitrag erschien in der Nummer 4/2020. Gratis testen unter https://www.haufe-immobilienwirtschaft.de/
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