Mit einem geplanten Klimagesetz will die EU doch noch das Ziel, bis 2050 treibhausgasneutral zu sein, erreichen. Doch der Entwurf plant keine Sanktionen und dürfte als Gesetz wirkungslos bleiben.
Will man in der Politik Ziele erreichen, werden Gesetze erlassen, die dies begleiten, fördern und mitunter erzwingen sollen. Das gilt auch für die Klimaziele. „Eine mögliche Vorgehensweise kann auch darin liegen, dass EU-Länder […] eine Integration im Sinn eines gemeinsamen Zertifikatehandels verabreden, das wird in jedem Fall – bei vorgegebenen Mengenzielen – zu geringeren Kosten beim Klimaschutz für die beteiligten Länder und Industrie führen”, beschreibt Springer-Autor Paul J. J. Welfens im Buchkapitel EU-Klimaschutz, Instrumente und internationale Kooperationsaspekte auf Seite 158 eine mögliche Maßnahme, die auch im Strommarkt bereits praktiziert wird.
Das große Ziel der Europäischen Union ist die Treibhausgasneutralität ihrer Mitgliedsländer bis 2050, entweder durch Einsparung oder Ausgleich. Um dies zu erreichen wurde von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen Anfang März ein Entwurf für ein europäisches Klimaschutzgesetz innerhalb des sogenannten Green Deal auf den Weg gebracht. …
Gekürzt. Geschrieben für Springer Professional. Der komplette Beitrag ist hier zu lesen.
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