Im Zuge des Smart-Meter-Rollouts werden Wohnungsunternehmen zumindest indirekt mit Themen wie Datensicherheit, neue Dienstleistungen und den Angeboten ihrer Messdienstleister konfrontiert. Und natürlich mit der Frage, ob man das Messen nicht auch in die eigenen Hände nehmen könnte.
Doch das ist nicht für alle Unternehmen praktikabel. In diesem Fall sollte man sich aber auf jeden Fall hinterfragen, ob der aktuelle Messdienstleister auch das richtige Angebot für die Zukunft hat.
Dass man mit Messdienstleistungen gutes Geld verdienen kann, wissen nicht nur die großen und mittleren Messdienstleister im Land. Großvermieter wie Vonovia unterhalten eigene Dienstleister und wickeln von der Messung bis zur Abrechnung alles selbst ab. Für kleinere und mittlere Wohnungsunternehmen lohnt sich dies kaum, da das Know-how komplex und die behördlichen Hürden hoch sind.
Im Zuge des Smart-Meter-Rollouts stellt sich für diese Unternehmen erneut die Frage, ob sie mit dem richtigen Messdienstleister kooperieren. Der Rollout betrifft zwar die Stromverbräuche, die in aller Regel eine Sache zwischen Mietern und Stromversorgern sind. Aber er zeigt auch auf, was auf den Wärmemarkt zukommt. Die Energiedienstleistungsrichtlinie der EU verlangt schon ab Herbst dieses Jahres, dass da, wo es möglich ist, Mieter und Kunden halbjährlich über ihre Wärmeverbräuche informiert werden. Ab 2022 sollen alle Bewohner eines Mehrfamilienhauses, die bereits mit fernauslesbaren Geräten ausgerüstet sind, sogar monatlich informiert werden. Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), das noch in diesem Jahr in Kraft treten soll, regelt zudem die Heizkostenverordnung neu.
Gekürzt. Geschrieben für DW Die Wohnungswirtschaft. Der vollständige Beitrag erschien in der Nummer 06/2020. Zum Abonnement der Zeitschrift Die Wohnungswirtschaft geht es hier.
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