Bis 10. März 2020 musste Deutschland die neue EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie als Gesetz umsetzen. Geschehen ist das zu Teilen mit dem Gebäudeenergiegesetz, das am 1. November 2020 in Kraft trat. Vor allem Sanierer sind angehalten, ihre Gebäude effizienter zu gestalten. Die möglichen Maßnahmen reichen von energetischer Ertüchtigung bis hin zur Integration von Lademöglichkeiten für E‑Mobile.
Die EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie setzt schon im Namen auf Effizienz. Im Idealfall werden in der Zukunft europaweit nur noch energieeffiziente Gebäude errichtet. In Deutschland soll dafür das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sorgen, das letztlich eine Erweiterung der Energieeinsparverordnung (EnEV) in der Fassung von 2016 ist. Doch damit wird nicht alles abgedeckt, was von der EU gefordert wird. Denn die hat bis 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand zum Ziel. Im GEG wurde jedoch die Effizienz zuungunsten der erneuerbaren Energien gestärkt. Diese müssen zwar eingekoppelt werden, aber nur zu einem Anteil von bis zu fünfzehn Prozent bei Neubauten und bei größeren Sanierungsvorhaben.
Damit hat sich die Bundesregierung klammheimlich vom klimaneutralen Ziel verabschiedet und stattdessen (und nicht gänzlich unvernünftig) die Wirtschaftlichkeit in den Vordergrund gestellt. Denn nun gilt: Bei Installation, Austausch oder Modernisierung eines gebäudetechnischen Systems soll die Gesamtenergieeffizienz des Systems bewertet werden. Gleichzeitig soll alles für die Eigentümer dokumentiert werden und die Daten zur Ausstellung von Energieeffizienzausweisen zur Verfügung stehen. Die finanziellen Förderungen für solche Vorhaben sind deswegen auch eng an die Effizienzziele gebunden. …
Gekürzt. Geschrieben für Brennstoffspiegel. Der vollständige Beitrag ist nur in der Ausgabe 11/2020 zu lesen. Zum kostenfreien Probeabo geht es hier.
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