Der Smart-Meter-Rollout bringt die Gateways früher oder später in jede Immobilie. Das wird viele Prozesse ohne Zweifel vereinfachen. Doch wird auch die Immobilienwirtschaft davon profitieren? Ja, aber am stärksten dann, wenn sie die Hoheit über die Daten behält.
Mit dem Smart-Meter-Rollout geht es – nach einigen Startschwierigkeiten bei der Zulassung der Gateways, also den übergeordneten Datensammlern, mit drei Jahren Verspätung los. Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) nimmt dabei die Netzbetreiber in die Pflicht. Sie sind der Akteur, der den Smart-Meter-Rollout umsetzen muss.
Der Rollout begann Ende 2019 bei Stromkunden, die mehr als 6.000 kWh Strom im Jahr verbrauchten. Diese müssen mit intelligenten Messystemen, also Smart Metern sowie Gateways, ausgerüstet werden. Parallel werden Stromkunden mit weniger als 6.000 kWh Verbrauch im Jahr mit einem Smart Meter ausgestattet. Die Smart Meter müssen für die Fernkommunikation mit einem Gateway verbunden sein. Ohne diese Verbindung müssen die Kunden oder ein Ableser weiterhin selbst ablesen, eine Fernablesung ist dann nicht möglich.
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