Das in diesem Jahr novellierte Energiewirtschaftsgesetz treibt die Transparenz der leitungsgebundenen Energiewirtschaft auch für Wasserstoff weiter voran. Grundlage ist die Digitalisierung.
Das Energiewirtschaftsgesetz gilt vor allem für leitungsgebundene Energieträger wie Strom, Gas und Fernwärme – in Zukunft ist es auch für Wasserstoff zuständig. „Über viele Jahrzehnte hinweg wurde die Branche durch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das im Jahre 1935 verabschiedet wurde, reguliert. Ziel war es, den Wettbewerb innerhalb der Branche zu hemmen […]. Erst Ende der 90er Jahre wurde durch die Europäische Union ein Veränderungsprozess angestoßen”, beschreibt Springer-Gabler-Autorin Theresa Fritz in ihrem Buchkapitel Analyse des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz in der Energiewirtschaft auf Seite 471 die Rolle des Gesetzes in der Vergangenheit.
Am 10. Februar 2021 hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein neues EnWG, das nun Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht heißt, beschlossen. Am 24. Juni 2021 wurde es vom Bundestag abgesegnet. Der Gesetzesentwurf setzt die europäische Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie (EltRL – RL (EU) 2019/944) in nationales Recht um. Neben der Zuständigkeit für leitungsgebundenen Wasserstofftransport wird sich auch für den Energievertrieb vieles ändern. …
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