Die digitale Planungsmethode Building Information Modeling (BIM) hat viele Vorteile, denen lediglich eine Mehrinvestition in der Planungsphase eines Bauwerkes gegenübersteht. Erfordernisse am Bau, rechtliche Rahmenbedingungen und eine Kreislaufwirtschaft, die auch Gewerbebauten mit einbezieht, machen sie unentbehrlich.
Einige Trends am Bau kommen BIM entgegen. Der Datenaustausch am Gebäude wird während der Erstellung oder Sanierung immer intensiver. Allein die Erfordernisse an die Energieeffizienz durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die darauf abzielende Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) bedingt einen ständigen Austausch zwischen Planern, Handwerkern, Haustechnikern und zukünftigen Betreibern der energetischen Anlagen. Aber auch der sonstigen Gebäudeautomation bis hin zu deren Steuerung mittels Künstlicher Intelligenz (KI) kann so mit einbezogen werden.
Mit herkömmlichen Planungstools ist dies kaum noch zu bewältigen. Hinzu kommt eine Planungspflicht bei öffentlichen Ausschreibungen, deren Vorgaben ohne BIM vielmals gar nicht mehr zu erfüllen sind.
Eine verpflichtende Nutzung von BIM bei Ausschreibungen wäre sehr wichtig.
„Wir halten eine verpflichtende Nutzung von BIM bei öffentlichen Ausschreibungen für sehr wichtig. Andere Länder, gerade die skandinavischen, sind uns hier deutlich voraus. Für den Tief- und Infrastrukturbau sind diese Regelungen in Deutschland ja seit Ende letzten Jahres in Kraft, aber das muss auch auf den Hochbau ausgeweitet werden“ fordert Koen Matthijs, Chief Division Officer, Operate & Manage Division bei der Nemetschek Group, einem der führenden BIM-Software-Anbieter. …
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