Environment, Social, Governance, kurz ESG, ist in der Industrie schon lange ein Muss und erreicht auch die Immobilienwirtschaft. Die Grundsätze sind streng und keineswegs nur auf dem Papier zu erreichen. Es bedarf deutlicher Anstrengungen bei der Umrüstung und dem Betrieb von Immobilien, bis diese nachhaltig sind und im sozialen Sinne den Mietern und Nutzern dienen.
Am Anfang stand ein Brief, mit dem so wohl kaum einer in der Immobilienbranche gerechnet hatte. Larry Fink, der Chef des weltgrößten Kapitelverwalters und ‑investors, Black Rock, forderte Anfang 2020 alle Unternehmen in seinem Portfolio auf, ihre Klimabilanz zu verbessern. Auf den ersten Blick sieht das nach einer vorwärtsgewandten Vision eines der wichtigsten Unternehmer der Welt aus. Auf den zweiten Blick geht es vor allem um das Minimieren von Risiken im Anlagenportfolio der Zukunft – ein doch sehr buchhalterischer Gedanke. Denn ineffiziente Immobilien werden in Zeiten steigender Energiekosten und einer keineswegs gesicherten Fremdversorgung mit Strom und Wärme tatsächlich zu einer finanziellen Zeitbombe.
Was Fink allein mit seiner ökonomischen Macht durchzusetzen versucht, implementiert die EU auf rechtlichem Weg. Am 10. März 2021 trat die neue Offenlegungsverordnung der EU zu Nachhaltigkeitskriterien (ESG-Verordnung) in Kraft. Seitdem müssen Finanzinvestoren ihre Anlagen nach den ESG-Kriterien reporten und klassifizieren. Anfang 2022 wurde die novellierte EU-Taxonomie nachgeschoben. Sie legt Inhalte von Nachhaltigkeit und deren Maßstäbe fest. Investoren müssen nun auf dem Kapitalmarkt ihre Nachhaltigkeitsstrategie offenlegen. Das gilt insbesondere für institutionelle Anleger wie Fonds, Versicherungen oder Pensionskassen – also all jene, die mit Vorliebe in Immobilien investieren. Und das wirkt. …
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