Ab einer bestimmten Geschosshöhe sind Aufzüge auch im Wohnungsbau vorgeschrieben. Darüber hinaus gibt es aus Gründen der Barrierefreiheit oder des Komforts auch in anderen Wohnbereichen Aufzüge. Doch wer ist für die ordnungsgemäße Wartung verantwortlich? Und wann muss sie erfolgen?
Aufzugsanlagen müssen aus nachvollziehbaren Gründen strenge Sicherheitsanforderungen erfüllen. Dafür gibt es zahlreiche gesetzliche Vorschriften. Die wichtigste ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie schreibt regelmäßige Prüfungen, sogenannte wiederkehrende Prüfungen, für alle Aufzugsanlagen vor. Diese Vorschrift ist für alle Betreiber – und das sind in Immobilienunternehmen häufig auch die Verwalter – verbindlich.
Das betrifft auch gewerblich genutzte Immobilien. Hier gelten als Arbeitgeber im Sinne der BetrSichV natürliche und juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die Mitarbeiter beschäftigen. Auch sie sind verantwortlich für die Sicherheit der Aufzugsanlagen und werden als Verwender bezeichnet. Dies gilt unabhängig von den Eigentumsverhältnissen, so dass auch Pächter oder Mieter als Verwender fungieren können. …
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