Neuverlegung eines Fernwärmenetzes im Bestand. Foto: Fachverband SHK NRW

Wie die Immo­bi­li­en­wirt­schaft die kommunale Wärme­planung unterstützt

von | 10. Mai 2024

Der kommunale Wärmeplan verlangt auch von den Wohnungs­un­ter­nehmen Daten. Insbe­sondere die Wohnungs­wirt­schaft kann diesen Prozess durchaus zu ihrem Vorteil gestalten. Das setzt eine intensive Mitarbeit in den Entschei­dungs­gremien voraus, wie einige Beispiele aus der Praxis zeigen.

Das ab 2024 geltende Gesetz zur Wärme­planung und Dekar­bo­ni­sierung der Wärme­netze (KWP) hat zum Ziel, bis 2045 Raumwärme, Warm­wasser und Prozess­wärme treib­haus­gas­neutral zu gestalten. Bis 2030 sollen 30 % der Wärme in Netzen klima­neutral erzeugt werden, bis 2040 80 % und bis 2045 100 %. Für neue Netze ist seit diesem Jahr eine Mindest­quote von 65 % erneu­er­barer Wärme vorge­sehen. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis Juni 2026, kleinere bis 2028 Wärme­pläne vorlegen.

Ein wesent­licher Bestandteil des Plans ist die starke Ausweitung der Fernwärme, die derzeit 14 % der deutschen Haushalte versorgt. Mit dem Ausbau soll der Anteil auf bis zu 20 % ansteigen, was den Anschluss von jährlich über 100.000 Gebäuden an Wärme­netze erfordert. Der Bund plant, bis 2027 rund 4,5 Milli­arden Euro für Planung, Umbau und Ausbau der Netze bereit­zu­stellen. Schät­zungen der Branche gehen davon aus, dass die Kosten bei gut 100 Milli­arden Euro liegen werden. …


Gekürzt. Geschrieben für IVV. Erschienen in der Ausgabe 5/​2024. Der voll­ständige Beitrag ist nur dort zu lesen. Zu einer kosten­freien Probe­ausgabe und zum IVV-​Newsletter geht es hier.

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

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