Die heftig umstrittene Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten wurde jetzt konkretisiert und von der Bundesregierung vorgelegt. Großen und flexiblen Stromverbrauchern wird die Möglichkeit gegeben, den Netzbetreibern gegen Vergütung abschaltbare Lasten zur Verfügung zu stellen, durch die der Stromverbrauch gesenkt werden kann.
Dazu gehören Verbrauchseinrichtungen, die ihre Verbrauchsleistung zuverlässig auf Anforderung der Betreiber von Übertragungsnetzen um eine bestimmte Leistung, die sogenannte Abschaltleistung, reduzieren können und im physikalischen Wirkungsbereich des deutschen Übertragungsnetzes liegen. Außerdem müssen sie an ein Stromnetz angeschlossen sein, das im Normalschaltzustand über nicht mehr als zwei Umspannungen mit der Höchstspannungsebene verbunden ist. Das betrifft in der Regel stromintensive Industriebereiche.
Geregelt werden sie in Zukunft durch Ausschreibungen. Dabei wird es zwei Produktkategorien zu zunächst je 750 Megawatt geben. Eine Kategorie sind sofort abschaltbare Lasten, die die Abschaltleistung automatisch frequenzgesteuert und unverzögert ferngesteuert herbeiführen könnten. Die zweite Kategorie sind schnell abschaltbare Lasten, deren Abschaltleistung ferngesteuert innerhalb von 15 Minuten herbeigeführt werden könne. Der Zeitraum von 15 Minuten wird als sehr schnell eingestuft. Die Verordnung ist bis zum 1. Juli 2022 befristet.
Ursprünglich hat die Bundesnetzagentur empfohlen, die alte Verordnung ersatzlos auslaufen zu lassen,weil sie von der Industrie nicht genutzt wurde. Gerade mal 6 Rahmenverträge mit 4 Unternehmen aus der chemischen und der Aluminium-Industrie wurden abgeschlossen. Die Gesamtabschaltleistung betrug 465 MW im Bereich sofort abschaltbarer Lasten und 979 MW im Bereich schnell abschaltbarer Lasten. Für die Industrie wären Vergütungen von 320 Millionen Euro möglich gewesen. 2013 wurden davon 9,7.Millionen Euro genutzt, 2014 knapp 19 Millionen Euro und die ersten drei Monate 2015 8,3 Millionen Euro.
enigstens etwas gutes hat die Verordnung: Die Kosten beziffert die Bundesregierung auf 0,007 Cent pro Kilowattstunde. Für den Durchschnittshaushalt ergäbe sich eine jährliche Belastung von 25 Cent, 4 Cent mehr als die Vorgängerregelung.
Über die Anarchie bei der Gestaltung des EEG, von denen wohl auch die Diuskussion um die abschaltbaren Lasten etwas abbekommen hat, schreibt Sonnenflüsterer und Energieblogger-Kollege Erhard Renz hier.
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