Neue Biogasanlagen fallen ab 2017 auch unter die Pflicht zur Ausschreibung. Vermutlich wird nicht mal der mit 150 Megawatt schon gering angesetzte Ausbaukorridor erreicht. Foto: Urbansky

Neue ener­gie­recht­liche Rege­lungen für 2017

von | 3. Januar 2017

2017 tritt das novel­lierte EEG in Kraft. Im kommenden Jahr wird auch der Abgleich von EEWärmeG und EnEV erwartet. Eventuell werden beide zu einem Gebäu­de­en­er­gie­gesetz zusammengelegt.


Die Ände­rungen im ener­gie­recht­lichen Bereich, die mit Beginn des neuen Jahres gelten, halten sich in Grenzen. Streng genommen tritt nur die Novel­lierung des Erneu­er­baren Energien Gesetztes (EEG) in Kraft. Aber die hat es in sich.

Aller­dings ist an der letzten EEG-​Novellierung erkennbar, dass zunehmend vom Subven­ti­ons­prinzip Abstand genommen wird und die Produ­zenten (Erneu­er­barer Energien, Anm. d. Red.) sukzessive dem Markt­prinzip über­lassen werden sollen“, konsta­tiert diesen Einschnitt Springer VS-​Autor Sebastian Giaco­velli in seinem Buch­ka­pitel „Ener­gie­wende und Erwar­tungs­kon­flikte” auf Seite 227.

Mit „mehr Markt, weniger Plan” sind die Ände­rungen des EEG gut beschrieben. Gab es bisher feste Ausbau­ziele mit einer festen Vergütung, so gelten ab 2017, mit Ausnahme der Windkraft auf See, nur noch Ausschrei­bungs­mo­delle mit einem Ausbau­kor­ridor. Und der muss nicht mal erreicht werden. …


Gekürzt. Geschrieben für Sprin­ger­Pro­fes­sional. Der kom­plette Beitrag ist hier zu lesen.

Wie das Haus der Zukunft kom­plett mit Eigen­energie ver­sorgt wer­den könnte, beschreibt Energieblogger-​Kollege Andreas Kühl hier auf sei­nem Blog Energynet. 

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

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