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BGH macht Heiz­öl­händlern das Leben schwer

von | 14. August 2015

Für Heiz­öl­kunden könnte es ein Pyrrhos-​Sieg sein. In Zukunft, so ein Urteil des Bundes­ge­richtshofs (BGH), können sie innerhalb von 14 Tagen eine Bestellung wider­rufen. Damit hebt der BGH mit dem veröf­fent­lichten Rich­ter­spruch vom 31. Juli 2015 vorher­ge­hende Urteile auf, die sich vor allem auf die volativen Kurse und das speku­lative Element des Ölpreises bezogen und damit den Händlern etwas von ihrem Risiko abnahmen. Doch das liegt jetzt ganz bei den Händlern allein.

Für dieses Wider­rufs­recht gelten zwei Voraus­set­zungen: Das Heizöl darf noch nicht im Tank des Verbrau­chers und die Bestellung muss fern­mündlich via Telefon, Fax oder Internet erfolgt sein. 

Inter­essant ist dies für Verbraucher natürlich, wenn die Preise binnen der 14tätigen Wider­rufs­frist sinken. Einfach abbe­stellt und beim nächsten Händler neu bestellt und dabei noch ordentlich gespart. Der erste Händler guckt in die Röhre, da er die Ware in der Regel schon einge­kauft und gelagert hat – beides mit deut­lichen Kosten verbunden. Und bei fallenden Preisen kann er die Ware ja auch nur mit Abschlägen, sprich Verlusten, wieder loswerden.

Zu was wird dies führen? Die Händler werden Wege suchen und das Risiko für sich zu mini­mieren. Das wird sich generell in höheren Preisen niederschlagen.

Die Branche selbst will zudem das Urteil anfechten. Die UNITI will dies auf drei Wegen versuchen:

  • Anhö­rungsrüge vor dem BGH (bereits erhoben)
  • Verfas­sungs­be­schwerde (geplant)
  • Konstruktion eines rechtlich sicheren Verkaufsprozesses

Doch selbst dann, das weiß auch der Verband, wird ein Großteil der Risiken beim Händler bleiben.

Vorschaubild: BGH

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

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