Die Bundesregierung sieht aktuell keine Stromarmut in Deutschland. Beim Strom habe es zuletzt keine deutlichen Preissteigerungen gegeben. Die Strompreise für Haushaltskunden lägen 2015 etwa auf dem Niveau des Jahres 2013.
Daher bestünde kein aktueller Handlungsbedarf, heißt es in einer Antwort des Kabinetts auf eine Anfrage der Grünen. Ein Handlungsbedarf bestünde erst, wenn eine existenzielle Unterdeckung anzunehmen wäre.
Die Bundesregierung macht auch eine Rechnung der durchschnittlichen Strompreisentwicklung pro Kilowattstunde für Haushaltskunden, gerechnet auf einen Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden, auf:
Quelle: BNetzA
Nicht berücksichtigt ist hier die schon angekündigte Steigerung der EEG-Umlage für 2016 und der damit verbundene weitere Anstieg der Strompreise.
Geplant ist eine Erhöhung der pauschalen Vergütung der Stromverbrauchskosten an Hartz-4-Haushalte nicht. Die Bundesregierung begründet dies unter anderem mit dem Umweltschutz:
Würden Stromverbrauchskosten dagegen – anders als die Heizkosten – generell in voller Höhe ohne Angemessenheitsprüfung als Bedarf berücksichtigt, hätten Leistungsberechtigte nach dem SGB II und dem SGB XII im Unterschied zur übrigen Bevölkerung keinen Anreiz, den Stromverbrauch zu begrenzen. Auch aus umweltpolitischer Sicht wäre dies nicht vertretbar.
Sprich: Wer arm ist, bleibt ein guter Umweltschützer.
Vorschaubild: Urbansky
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