Von Standpunkt der Energiewirtschaft aus betrachtet wird 2016 ein interessantes Jahr. Doch wie lautet ein chinesisches Sprichwort? Wenn die Götter nicht lieben, den lassen sie in interessanten Zeiten leben. Wird es wirklich so schlimm?
EnEV mit Austauschpflicht
Neu ist die Austauschpflicht für Uralt-Heizkessel. Die EnEV regelt in ihrer ab 1. Januar geltenden Neufassung, dass Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden und die nach dem 1. Januar 1985 eingebaut wurden oder die älter als 30 Jahre sind, durch moderne Geräte zu ersetzen sind. Ausnahmen bilden Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, wobei letztere nach dem Erfindungsdatum der Technik noch gar nicht so alt sein können. …
Altanlagen-Labeling
Auch die zweite große Neuerung betrifft den Heizungskeller. Mit Jahresbeginn sollen Heizkessel, die älter als 15 Jahre als sind, gelabelt werden. Das Labeling erfolgt durch Schornsteinfeger, Heizungsmonteure oder zugelassene Energieberater. Diese sollen zugleich über Energieeinsparungen durch Kesseltausch oder weiterer Maßnahmen informieren – auch das ein Ansatzpunkt für den Mineralölhandel, die Kunden pro moderner Öl-Brennwerttechnik aufzuklären, am besten in Verbindung mit Solarthermie. …
Strommarktgesetz: PtH nur für Große
Auch das Strommarktgesetz berührt die Branche – wenn auch nur am Rande. Denn es wird im neuen Strommarktdesign die Power-to-Heat-Technologie (PtH) fördern – allerdings nur im Großmaßstab. Denn eine sinnvolle, sprich wirtschaftliche Einbindung auch kleiner PtH-Nutzer ist nur über den Regelenergiemarkt möglich. An dem darf jedoch nur teilnehmen, wer mindestens 5 MW Regelenergieleistung aufnehmen oder abgeben kann. Bei einer normalen, modernen Heizung sind es in einem gut gedämmten Haus kaum 20 kW. Ein Herabsenken dieser Eintrittsbarriere ist im neuen Strommarktgesetz nicht vorgesehen. Bliebe also nur die Möglichkeit, sich mit anderen zu einem virtuellen Kraftwerk zusammenzuschließen. Aber das ist Zukunftsmusik und könnte uns vielleicht in einem Ausblick auf das Jahr 2017 beschäftigen.
Weitere Änderungen finden sich hier.
Geschrieben für Brennstoffspiegel. Der vollständige Beitrag ist nur in der Ausgabe 12/2015 zu lesen. Zum kostenfreien Probeabo geht es hier.
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