Foto: Armin Kübelbeck / Wikimedia / Linzenz unter CC-BY-SA

EEWärmeG: Grüne wollen Erneuerbaren-​Pflicht auch für privaten Bestand

von | 14. Januar 2016

Die Grünen wollen mit einem erneu­erten EEWärmeG auch auf den privaten Gebäu­de­be­stand einwirken. Das bisherige Gesetz, das seit 2009 gilt, sieht dies nur für öffent­liche Bauten vor. Die Kompetenz für weitere Rege­lungen wurden vom Bund auf die Länder über­tragen. Lediglich Baden-​Württemberg hat dies jedoch umgesetzt, und zwar mit dem EWärmeG von 2010.

Am 17. Februar 2016 nun wird es im Ausschuss für Wirt­schaft und Energie des Bundes­tages eine öffent­liche Anhörung zu diesen Plänen geben. Ähnlich wie in Baden-​Württemberg wollen die Grünen, dass Eigen­tümer von Gebäuden beim Austausch oder dem nach­träg­lichen Einbau einer Heizungs­anlage mindestens 15 % des jähr­lichen Wärme­en­er­gie­be­darfs durch erneu­erbare Energien zu decken haben oder den Wärme­en­er­gie­bedarf um 15 Prozent redu­zieren müssen.

Als Ersatz­maß­nahmen werden immerhin der Anschluss an ein Wärmenetz, die Nutzung von KWK oder, ebenfalls von Baden-​Württemberg über­nommen, ein Sanie­rungs­fahrplan gelten.

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

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