Die Ausschreibungen für Erneuerbare Energien, bisher nur für Photovoltaik angewendet, gelten ab 2017 auch für Windenergieanlagen an Land. Bei den bisherigen Ausschreibungs-Runden kamen Energiegenossenschaften schon kaum zum Zuge. Zu komplex scheint die Teilnahme an diesem Verfahren, so dass sie von den meist ehrenamtlich organisierten Genossenschaften kaum zu stemmen sind.
Eine aktuelle Studie der World Wind Energy Association (WWEA) und des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW), die heute vorgestellt wurde, kommt zu ganz ähnlichen Schlüssen auch für die Windenergie onshore.
Danach erwarten die befragten Bürgerwind-Experten nicht, dass der Umstieg weg von der festen Vergütung mit einer fairen Preissetzung einhergehen wird, die Kosten auf Dauer sinken oder dass die Akteursvielfalt bewahrt werden kann.
Entsprechend wird die Umstellung auf Ausschreibungen von allen befragten Akteuren negativ bis sehr negativ beurteilt, wohingegen die feste Einspeisevergütung als zentrales Kriterium für den bisherigen Erfolg der Bürgerenergie benannt wird. Hemmnisse werden zudem gesehen in:
- Steigender Komplexität von Planung und Betrieb
- Hohem Pachtniveau
- Abnahme des gesellschaftlichen Interesses an der Energiewende
- Zunehmender Opposition von Natur- und Artenschutzverbänden
Der LEE fordert daher umfassende Änderungen an den derzeitigen Plänen für ein neues EEG 2016. Das aktuelle EEG-Eckpunktepapier sieht beispielsweise vor, dass nur Projekte kleiner als 1 MW von der Ausschreibungsregel ausgenommen sind. Dies hätte jedoch für heutige Windenergieprojekte, bei denen bereits eine einzelne Anlage regelmäßig 2,5 MW und mehr aufweist, praktisch keine Relevanz. Statt dessen werden Ausnahmeregeln für Windenergieprojekte bis 18 MW gefordert, die zudem mit EU-Vorgaben vereinbar seien. Zudem wird eine Anhebung des bisher geplanten garantierten Ausbauvolumens für die Windenergie von 2.000 Megawatt auf 4.400 MW jährlich gefordert.
Weitere Ergebnisse:
- NRW-Windenergieerlass hat sich positiv auf Bürgerwindprojekte ausgewirkt
- Regionale Stromvermarktung ist für Bürgerenergiegesellschaften ein potenziell innovatives Geschäftsmodell
- Potenzielle Geschäftsfelder: Repowering, Energieeffizienz, Energiespeicherung oder Elektromobilität
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