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Studie: Genossen auch bei Wind-​Ausschreibungen benachteiligt

von | 26. Januar 2016

Die Ausschrei­bungen für Erneu­erbare Energien, bisher nur für Photo­voltaik ange­wendet, gelten ab 2017 auch für Wind­ener­gie­an­lagen an Land. Bei den bishe­rigen Ausschreibungs-​Runden kamen Ener­gie­ge­nos­sen­schaften schon kaum zum Zuge. Zu komplex scheint die Teilnahme an diesem Verfahren, so dass sie von den meist ehren­amtlich orga­ni­sierten Genos­sen­schaften kaum zu stemmen sind. 

Eine aktuelle Studie der World Wind Energy Asso­ciation (WWEA) und des Landes­ver­bandes Erneu­erbare Energien NRW (LEE NRW), die heute vorge­stellt wurde, kommt zu ganz ähnlichen Schlüssen auch für die Wind­energie onshore.
Danach erwarten die befragten Bürgerwind-​Experten nicht, dass der Umstieg weg von der festen Vergütung mit einer fairen Preis­setzung einher­gehen wird, die Kosten auf Dauer sinken oder dass die Akteurs­vielfalt bewahrt werden kann.

Entspre­chend wird die Umstellung auf Ausschrei­bungen von allen befragten Akteuren negativ bis sehr negativ beurteilt, wohin­gegen die feste Einspei­se­ver­gütung als zentrales Kriterium für den bishe­rigen Erfolg der Bürger­en­ergie benannt wird. Hemmnisse werden zudem gesehen in:

  • Stei­gender Komple­xität von Planung und Betrieb
  • Hohem Pacht­niveau
  • Abnahme des gesell­schaft­lichen Inter­esses an der Energiewende
  • Zuneh­mender Oppo­sition von Natur- und Artenschutzverbänden

Der LEE fordert daher umfas­sende Ände­rungen an den derzei­tigen Plänen für ein neues EEG 2016. Das aktuelle EEG-​Eckpunktepapier sieht beispiels­weise vor, dass nur Projekte kleiner als 1 MW von der Ausschrei­bungs­regel ausge­nommen sind. Dies hätte jedoch für heutige Wind­ener­gie­pro­jekte, bei denen bereits eine einzelne Anlage regel­mäßig 2,5 MW und mehr aufweist, praktisch keine Relevanz. Statt dessen werden Ausnah­me­regeln für Wind­ener­gie­pro­jekte bis 18 MW gefordert, die zudem mit EU-​Vorgaben vereinbar seien. Zudem wird eine Anhebung des bisher geplanten garan­tierten Ausbau­vo­lumens für die Wind­energie von 2.000 Megawatt auf 4.400 MW jährlich gefordert.

Weitere Ergeb­nisse:

  • NRW-​Windenergieerlass hat sich positiv auf Bürger­wind­pro­jekte ausgewirkt
  • Regionale Strom­ver­marktung ist für Bürger­en­er­gie­ge­sell­schaften ein poten­ziell inno­va­tives Geschäftsmodell
  • Poten­zielle Geschäfts­felder: Repowering, Ener­gie­ef­fi­zienz, Ener­gie­spei­cherung oder Elektromobilität

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

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