Fernwärme könnte so schön sein: Die ohne Zweifel effektive Produktion von Wärme und Strom, Auskopplung ersterer in Wärmenetze und Versorgung von vielen Wohnungen und anderen Abnehmern in Ballungsgebieten mit hoher Anschlussdichte. Dieses Modell sollte sich eigentlich für alle rechnen. Tut es aber nicht.
Denn: Die Fernwärme sind seit Jahren im Vergleich mit anderen Brennstoffträgern eigentlich nicht wettbewerbsfähig, weil viel zu teuer. Und das hat einen einfachen Grund: Das Monopol. Und in dem lebt es sich bekanntlich wohl.
Anders als bei anderen leitungsgebundenen Energien wie Strom und Gas kann es hier kein Legal Unbundling geben, also die Trennung von Wärmeerzeuger und Wärmenetz. Pro forma existiert dies zwar meist. Aber in aller Regel gibt es sowieso immer nur einen Wärmeproduzenten je Netz. Und das ist in aller Regel das jeweilige Stadtwerk. Eventuell wird Wärme von naheliegenden Dampferzeugern zugekauft, so wie in Leipzig vom Kraftwerk Lippendorf. Doch die Preisgestaltung für die Endkunden verbleibt auch hier bei den Stadtwerken.
Kartellwächter sind heiß
Dieses Praxis geriet bereits in den Blick der Kartellwächter. Gegen sieben leitete das Bundeskartellamt Verfahren ein. 2016 werden daraufhin die ersten Fernwärmeversorger ihre Preise senken. In Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern haben einige Versorger ihre Tarife bereits auf Druck der Landeskartellbehörden angepasst.
Doch das reicht Verbraucherschützern nicht. In einem heute veröffentlichten Positionspapier der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der Deutsche Mieterbund (DMB) und der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) fordert unter anderem Basisinformationen zum Preis, den zur Wärmeerzeugung eingesetzten Energieträgern sowie zu Emissionen und Netzverlusten, die zudem für Verbraucher im Internet abrufbar sein.
Lange Laufzeite, intransparente Preise
Bemängelt werden insbesondere:
- Lange Vertragslaufzeiten von regelmäßig 10 Jahren und Vertragsverlängerungen von 5 Jahren Preiserhöhungen oder Änderungen des Preissystems während der Vertragslaufzeit können Verbraucher nicht durch Anbieterwechsel begegnen.
- Bei Anschluss- und Benutzungszwang (betrifft etwa ein Drittel aller Fernwärme-Kunden) können Verbraucher oft selbst am Ende der Vertragslaufzeit nicht auf ein anderes Heizsystem umsteigen.
- Preiskontrolle durch eine Preisregulierung oder eine Endpreisgenehmigung findet nicht statt.
Entwicklung hin zu immer höheren Grundpreisanteilen. - Ein solches Preissystem steht zudem im Widerspruch zu Energieeffizienzanreizen und zur Energiewende, denn Fernwärme basiert wesentlich auf fossilen Rohstoffen wie Kohle und Gas.
Wie allerdings eine Reform der Fernwärme-Gesetzgebung aussehen könnte, das bleibt offen. Denn an der Versorger-Struktur wird sich nichts ändern. Hier hilft nur eine stärkere Überwachung, etwa durch die Spezialisten der Bundesnetzagentur. Darauf hob schon eine Studie des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom April letzten Jahres ab. Diese empfahl zudem, feste Vorgaben für die Preisgestaltung zu machen.
Wie eine effiziente Einbindung in ein Nahwärme- und Kältenetz eines ganzen Universitätsklinikums aussehen kann, beschreiben meine Energieblogger-Kollegen von umspannen.de hier.
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